Viele Bürger in Gütenbach meinen, sie würden falsche Steuer-Mahnungen erhalten. (Symbolfoto) Foto: © Dan Race – stock.adobe.com

Immer wieder erhält die Gemeinde Gütenbach nach eigenen Angaben verwunderte Anrufe oder E-Mails über zugestellte Mahnungen. Es handelt sich dabei oft um überfällige Steuerraten wie die Grund- und Gewerbesteuer, sowie die Hundesteuer. Oft meinen die Zahlungspflichtigen, dass sie hierfür keine Rechnung bekommen hätten.

Gütenbach - Kassenmitarbeiterin Franziska Spath erläutert, dass bei diesen drei Steuerarten nicht jährlich ein neuer Bescheid verschickt wird. Dies ist bei der Wasserjahresendabrechnung und sonstigen einmaligen Zahlungen natürlich anders. Jedoch gibt es bei den genannten Steuerfälligkeiten selten Änderungen. Sei es am Betrag, an der Adresse, an dem Eigentumsverhältnis oder Messbetrag. Sollte sich eine Änderung ergeben, wird von der Gemeinde ein neuer, gültiger Bescheid verschickt. Solange kein neuer Bescheid eingeht, ist der zuletzt erhaltene Bescheid gültig. Dies kann auch über mehrere Jahre der Fall sein.

In vielen Nachrichten, welche die Gemeinde erhalten habe, wurde erklärt, dass der alte Bescheid verloren sei oder weggeworfen wurde, weil man sich dessen nicht bewusst war.

Ansprechpartner helfen

Die Verwaltungsmitarbeiter Marcus Gruber und Franziska Spath helfen hier gerne weiter, teilt die Gemeinde mit. Zur Erinnerung werden vor der regulären Fälligkeit die bevorstehenden Forderungen auch im Amtsblatt, auf der Homepage und in der Presse erwähnt.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Textes war von einem Betrug die Rede, was den Sachverhalt jedoch nicht trifft. Aufgrund dessen wurde der Text entsprechend abgeändert.