Das Pfarrhaus in Heiligenzell steht zum Verkauf. Foto: Bohnert-Seidel

Das Pfarrhaus darf zum Mindestgebot von 425 000 Euro verkauft werden. So hat es der Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Ortsvorsteherin Brigitta Schrempp ist froh: „Seit einiger Zeit steht das Pfarrhaus leer – und das tut ihm überhaupt nicht gut.“ Ortsbildprägend sei es und solle jetzt neuen Wohnzwecken zugeführt werden. Wichtig sei aus diesem Grund auch der Erhalt des Gebäudes nach den Richtlinien des Denkmalschutzes. Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung einstimmig dem Verkauf mittels Konzeptvergabe zugestimmt. Eine Konzeptvergabe gebe dem künftigen Käufer eine Richtlinie an die Hand.

Das Regierungspräsidium teilte zum Denkmalschutz mit: Im Planungsgebiet liegen folgende Kulturdenkmale an der Heiligenzeller Hauptstraße 1. Das Pfarrhaus wurde 1905 erbaut, zeigt sich als zweigeschossiges Gebäude mit hohem Walmdach, seitlich und rückwärtig mit Risalitanbauten in einer Grünfläche. Über dem Eingang ist eine Heiligenfigur in einer Nische angebracht. Dem Eingang vorgelagert ist eine Terrasse. Fenster- und Türrahmen sind in Sandstein in historischer Formensprache. Im Inneren ist eine sehr gut erhaltene bauzeitliche wandfeste Ausstattung, wie Treppen und Türen. Auf dem Gelände befindet sich ein kleines Nebengebäude mit Fachwerkkniestock. Das Gebäude steht prägend am Ortseingang. Baugeschichtlich zeigt sich das Pfarrhaus aussagekräftig als Anlage von Beginn des 20. Jahrhunderts mit heimatgeschichtlicher Bedeutung. Auch die zum Pfarrhaus gehörende Grünfläche wurde nachrichtlich als Kulturdenkmal im Bebauungsplan Kloster gekennzeichnet.

Fred Kletzin (SPD) betonte zum Verkauf: „Es gilt das Discounter-Prinzip: wenn weg, dann weg.“ Gleichzeitig warnte er vor zu vielen Festschreibungen. „Je mehr Einschränkungen, desto geringer das Käuferinteresse.“ Die Gemeinde könne froh sein, wenn jemand das Gebäude kaufe.

Die Friesenheimer Verwaltung wurde mit dem Beschluss des Rates mit der Veräußerung der Teilfläche des Grundstücks mit Pfarrhaus beauftragt. Die Rückzahlung für Fördergelder im Zusammenhang mit der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen wird ebenfalls vorgenommen.