Kommt der Reisende mindestens eine Stunde zu spät, erhält er auf Antrag ein Viertel des Fahrpreises zurück. Ab zwei Stunden ist es die Hälfte. Foto: Schwarzwälder Bote

Je nach Verspätung bekommen Kunden Rückerstattungen. Im Extremfall wird ein Hotel bezahlt.

Region - Bahnreisenden steht bei großer Verspätung eine Entschädigung zu. Das gilt auch bei "höherer Gewalt".

Kommt der Reisende mindestens eine Stunde zu spät, erhält er auf Antrag ein Viertel des Fahrpreises zurück. Ab zwei Stunden ist es die Hälfte.

Wer mit seinem Ticket ursprünglich zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens am Zielbahnhof ankommen würde, stattdessen aber an irgend einem Bahnhof "strandet" und es von dort frühestens in einer Stunde mit der Bahn weitergeht, der darf ein Taxi nutzen. Die Kosten dafür werden in Höhe von bis zu 80 Euro erstattet. Voraussetzung ist, dass die Bahn keine Alternative stellt, zum Beispiel einen Bus oder eine Übernachtungsmöglichkeit. Stellt die Bahn einem ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat dies jedoch grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative.

Bisher ist es für Bahnkunden indes recht umständlich, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Sie müssen ein Formular ausfüllen, es in einem Reisezentrum abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt schicken.

Jeder vierte Fernzug kommt zu spät

Verbraucherschützer fordern seit Jahren eine Möglichkeit für Kunden, ihre Rechte auch online geltend zu machen. "Dass Geschädigte das Fahrgastrechte-Formular ausdrucken und per Briefpost zusenden müssen, ist nicht mehr zeitgemäß, sondern geradezu antiquiert", hatte Verkehrsexpertin Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) dem "Handelsblatt" gesagt.

2018 war im Jahresdurchschnitt jeder vierte Fernzug der Deutschen Bahn zu spät. Der Konzern hatte Verbesserungen zugesagt, auch beim Service.

VZBV-Chef Klaus Müller forderte eine gesetzliche Pflicht zu automatischen Entschädigungen von Reisenden bei Verspätungen im Bahn- und Luftverkehr. "Eine gesetzliche Regelung zu einem verbraucherfreundlichen digitalen Verfahren muss zügig kommen, am besten deutlich vor dem nächsten Weihnachtsurlaub", sagte Müller dem "Handelsblatt". Im digitalen Zeitalter sei dies "überfällig und wäre für Verbraucher ein echter Fortschritt."

Immer mehr Reisende der Bahn nehmen inzwischen ihre Rechte wahr: 2,7 Millionen Reisende füllten im vergangenen Jahr das Fahrgastrechte-Formular aus, 50 Prozent mehr als 2017. Im vergangenen Jahr zahlte das bundeseigene Unternehmen früheren Angaben zufolge im Nah- und Fernverkehr für Entschädigungen insgesamt 53,6 Millionen Euro. Auch die durchschnittliche Entschädigungssumme stieg: Knapp 20 Euro waren es 2018, im Vorjahr noch gut 19 Euro.

Das Entschädigungs-Formular der Bahn können Sie hier runterladen.