Finanzen: Landratsamt genehmigt ersten doppischen Haushalt

Grömbach. Der Grömbacher Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Haushaltserlass des Landkreises Freudenstadt zur Kenntnis genommen. Die von Landrat Klaus Michael Rückert angebrachten Bemerkungen und Hinweise wurden in der Sitzung besprochen.

Der Landrat hatte dem Bürgermeisteramt schriftlich mitgeteilt, dass der erste Haushalt nach neuem Recht für das Jahr 2019 nach erfolgter Prüfung vollzogen werden kann. Der in der Haushaltssatzung festgelegte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme über 916 000 Euro wurde genehmigt, ebenso der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 50 000 Euro.

Im Bemerkungsteil zum Haushaltserlass verweist das Landratsamt auf ein immenses Investitionsprogramm – beispielsweise Breitbandausbau, Ausbau Untere Straße, Baugebiet Hasenäcker und Friedhofserweiterung –, das zum Jahresende hin die liquiden Mittel (rund 1,7 Millionen Euro) aufbrauchen und erstmals eine Kreditaufnahme erforderlich machen werde. Darüber hinaus sei von einem negativen Betrag in Höhe von 109 280 Euro im Ergebnishaushalt auszugehen. In den Jahren 2020 und 2022 rechne die Gemeinde hingegen mit einer Verbesserung der Haushaltssituation und bescheidenen positiven Ergebnissen.

Landrat Rückert wies darauf hin, dass die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte von der dauernden und gesicherten Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grömbach abhänge. Dazu müsse die Kommune alle Sparmöglichkeiten ausnutzen und alle Ertragsmöglichkeiten ausschöpfen, etwa durch regelmäßige Anpassungen der Gebühren und Entgelte an die Kostenentwicklung. Dabei müsse die Gemeinde sparsam und wirtschaftlich handeln.

Im Aktenvermerk zu den Prüfungsergebnissen durch das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Grömbach ist auch verankert, dass die Gemeinde regelmäßig die Erhebung von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen zu prüfen habe. Weiter heißt es, dass es nicht wirtschaftlich sei, einer Straßenunterhaltungsmaßnahme den Vorzug zu geben, anstatt diese endgültig herzustellen, nur um damit die Entstehung und Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu vermeiden. Dieser Passus betrifft den Ausbau der Unteren Straße.