Kindergartengebühr: Grömbacher Gemeinderäte überstimmen Pioch

Grömbach. Der Grömbacher Gemeinderat hat sich gegen die Stimme von Bürgermeister Armin Pioch für eine leistungsgerechte Anpassung der Kindergartengebühren ausgesprochen. Trotz der Bedenken des Verwaltungschefs entschied sich das Gremium dafür, den Abrechnungsbetrag der tatsächlichen Leistung anzupassen, falls die Gemeinde ihre Betreuungsleistung aufgrund von Corona-Einschränkungen oder der Personalsituation nicht erbringen kann.

Bereits im September war über dieses Thema gesprochen und die Entscheidung vertagt worden. Nun stand der Antrag der Ratsmitglieder erneut auf der Tagesordnungspunkt. Die Verwaltung lehnte das gewünschte Vorgehen ab. Unter anderem hieß es in der Stellungnahme, dass der "Betreuungsumfang hinter den betriebserlaubten Zeiten zurückbleiben kann und die Entscheidung hierüber von der Leitung des Kindergartens getroffen wird". Im Gegenzug schlug Pioch vor, dem Kindergarten Löwenzahn einen Zuschuss für das Frühstücksbüfett in Höhe von 250 Euro zu gewähren.

Gemeinderat Bernd Kallfaß betonte, dass ihm dieser Antrag, der auf seinen Vorschlag hin zustande gekommen war, wichtig sei. Er verstehe die Bedenken des Bürgermeisters, wünsche sich aber eine Abrechnung nach erbrachter Leistung, da ihm das Wohl der Eltern am Herzen liege.

Pioch verlas den Antrag, der vorsieht, dass die Verwaltung bei einem abweichenden Leistungsangebot in der Betreuungseinrichtung – etwa einer Schließung wegen Personalknappheit – die Gebühren leistungsbezogen berechnen, also auch zu viel bezahlte Kindergartengebühren zurückzahlen soll. Ratsmitglied Manfred Walz führte ein "unternehmerisches Risiko" ins Feld, wenn ein Produkt nicht angeboten werden könne. Dem Unternehmer stehe dann keine Bezahlung zu. Pioch erklärte Walz, dass die Gemeinde kein Unternehmer sei und deswegen auch keine Produkte anbiete.

Walter Reutter sagte, dass andere Gemeinden Eltern drei Monate lang von der Zahlung der Kita-Gebühren befreit hätten. Die Räte seien sich bei dem Antrag einig, und er finde den Vorschlag gerecht. Kallfaß erweiterte den am Ende beschlossenen Antrag dahingehend, dass auch dann, wenn die "Leistungen nicht erbracht werden dürfen, eine leistungsgerechte Abrechnung erfolgen soll".