Foto: sb/Wolf-Ulrich Schnurr

Seit 1995 angedacht, laufen seit 2017 konkrete Planungen für das Binsdorfer Gewerbegebiet „Flachsland“. Mit der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung kommt das Vorhaben nun weiter voran.

Geislingens Bauamtsleiter Markus Buck berichtete dem Gemeinderat, dass von Oktober bis November vergangenen Jahres der erste Durchgang der öffentlichen Beteiligung erfolgt ist. Dabei seien einige Anmerkungen von Behörden eingegangen, keine hingegen von Privatleuten.

Beispielsweise forderte die EnBW einen Platz ein, um eine Trafostation zu bauen. Ein solcher steht jetzt im Plan. Ebenso wurden die bereits vorhandenen Leitungen eingezeichnet.

„Hausmeisterwohnungen“ sind nicht erlaubt

Weiter trat die Frage auf, inwieweit Wohnungen im Gewerbegebiet erlaubt sein sollen. Zwar erlaubt die Landesbauordnung „Hausmeisterwohnungen“ für Betriebspersonal. Weil es in Binsdorf in der Vergangenheit bei anderen Firmengebäuden aber Diskussionen über darin enthaltene Wohnräume gegeben hat, soll das im „Flachsland“ nun ganz ausgeschlossen werden.

Konkretisiert werden die Regelungen zu Dachformen und -neigung sowie zur Ausrichtung von Werbetafeln. Und es wurde festgestellt, dass die Leitungen für die Löschwasserversorgung nicht ausreichen.

Zusätzlicher Löschwassertank ist notwendig

Ein zusätzlicher Tank mit 100 Kubikmetern Fassungs-Kubikmeter-Löschwassertank ist nötig. Diese Menge reicht für zwei Stunden Feuerwehreinsatz. Der Tank soll auf einer städtischen Parzelle am Nordende des Gebiets vergraben werden.

Eine erregte Diskussion gab es erneut über den Einfluss des Gewerbegebiets auf die Natur: Rund 313 000 Ökopunkte „kostet“ das „Flachsland“; 148 000 davon sind bereits ausgeglichen; weitere 165 000 soll ein Konzept zum Waldnaturschutz einbringen. Dieses Vorgehen sehe manche Gemeinderäte als „Schönrechnen“.

Bei der Nutzung sind Ausnahmen möglich

Der abgegrabene Boden soll unweit der Binsdorfer Halle auf zwei städtischen Flächen wieder aufgebracht werden. Diese „Buntbrache“ umfasst rund 3750 Quadratmeter. Zum Vergleich: Für das Gewerbegebiet werden drei Hektar, 39 Ar und 62 Quadratmetern Ackerfläche überbaut.

Welche Art von Gewerbe sich dort ansiedeln kann, bestimmen die sogenannten „planungsrechtlichen Festsetzungen“. Ortsvorsteher Hans-Jürgen Weger beantragte, dass Anlagen für sportliche Nutzungen nur ausnahmsweise, solche für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke gar nicht erlaubt sein sollen: „Ein Tanzcasino brauchen wir nicht“, verdeutlichte er, und auch Räume für Hochzeiten sollten nicht erlaubt werden. Er schlug vor, diese Zwecke vor der zweiten öffentlichen Auslegung auszuschließen, um Klarheit für potentielle Grundstückskäufer zu schaffen.

Möglichkeit einer Arztpraxis nicht ausschließen

Bürgermeister Schmid teilte Wegers Sorgen nicht: Man wolle nicht ausschließen, dass sich in einigen Jahren eine Arzt- oder Physiopraxis ansiedelt.

Eine Mehrheit des Gemeinderats sah das ähnlich: Die Mehrheit stimmte dafür, sportliche Anlagen grundsätzlich, die anderen Nutzungen „ausnahmsweise“ zu erlauben. Mit der Zustimmung zu den Änderungen im Bebauungsplanentwurf hält sich das Gremium alle Optionen offen.