Bauleiter Dominik Schätzle, Martin Huber vom Landratsamt, Haupt- und Bauamtsleiter Wolfgang Wölfle und Bürgermeister Matthias Litterst besichtigten die Schutter. Foto: Gemeinde

Die Gemeinde Schuttertal hat bei einer Gewässerschau mögliche Störfaktoren an der Schutter untersucht. Sedimente im Bereich von Brücken will die Verwaltung im Blick behalten.

Gemeinsam mit einem Vertreter des Landratsamts, Martin Huber vom Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, waren Bürgermeister Matthias Litterst, Bauleiter Dominik Schätzle und Haupt- und Bauamtsleiter Wolfgang Wölfle entlang der Schutter unterwegs.

Erste Erkenntnis der Begehung ist, dass sich das Gewässer insgesamt in einem ordentlichen Zustand befindet, teilt die Gemeinde mit. Im Abflussverhalten beziehungsweise aus Sicht des Hochwasserschutzes konnten keine größeren Mängel festgestellt werden. Auch größere Beeinträchtigungen, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedrohen oder stören, wurden nicht festgestellt, so die Gemeinde weiter. Einzelfälle wie Ablagerungen von Grünschnitt werden Gemeinde und Landratsamt gemeinsam direkt mit den Verursachern klären.

Positiv zur Kenntnis genommen wurde der teilweise vorhandene gewässerbegleitende Gehölzsaum, der die Sicherung der Ufer und Böschungen übernimmt und teilweise von den Anliegern unterhalten wird.

Sedimente bei Brücken gilt es zu beobachten

Zu Anlandungen, das heißt Sedimenten wie Sand oder Kies im Bach, wurde festgestellt, dass diese vorwiegend im Bereich von Brückenprofilen beobachtet werden müssen. Eine Entfernung sei meist dann sinnvoll, wenn die Anlandung zu mächtig beziehungsweise zu hoch wird, so dass Gehölze wachsen könnten. In anderen Bereichen sei eine Entfernung oftmals nicht notwendig beziehungsweise aufgrund der Verringerung des Lebensraumes für Tiere eher nachteilig. Das Gras, das auf Anlandungen wächst, stelle oftmals nur optisch ein Problem dar, im Hochwasserfall sei es kein Hindernis, so die Gemeinde. Das Abmähen reiche einmal jährlich aus.

Huber erinnerte allgemein an die Einhaltung der Gewässerrandstreifen. Diese betragen an der Schutter sowie entlang der Nebenbäche im Schuttertal zehn Meter im Außenbereich und fünf Meter im Innerortsbereich. Innerhalb dieser Randstreifen sollen aus ökologischen Gründen und aus Gründen des Hochwasserschutzes keine Holzstapeln, Heckenschnitt-Reste, oder ähnliches abgelegt werden. Besondere Gefahr bestehe in den Bereichen, die bei Hochwasser überflutet werden. Die betreffenden Eigentümer werden daher gebeten, ihre Ablagerungen, die sich in der direkten Nähe des Gewässers befinden, aus Hochwasserschutzgründen umgehend zu entfernen.