Am Landgericht Tübingen fällt das Urteil im Fall der getöteten Mössingerin. Foto: Landgericht Tübingen

Im Sommer 2023 hat die Polizei eine 22-jährige Frau in Mössingen tot in der Wohnung gefunden. Die Polizei richtete eine Ermittlungsgruppe ein, inzwischen sind die Plädoyers vor dem Landgericht Tübingen gesprochen. Am Freitag, 16. Februar, soll das Urteil fallen.

Es war der Montag, 19. Juni 2023, an dem Angehörige den Leichnam der 22-Jährigen in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Mössingen fanden und die Polizei alarmierten. Das Polizeipräsidium Reutlingen und die Staatsanwaltschaft Tübingen teilten daraufhin mit, dass es sich dabei um ein „Gewaltverbrechen“ handelt.

Polizei richtete Ermittlungsgruppe ein

Eingerichtet wurde eine zehnköpfige Ermittlungsgruppe. Bereits am Mittwoch, 21. Juni, verdichtete sich die Lage so weit, dass die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts des Totschlags gegen den 21-jährigen Lebensgefährten der Frau erhob. Ihm wurde vorgeworfen, für den gewaltsamen Tod der Frau verantwortlich zu sein.

Leichnam liegt in der Wohnung, Kind am Leben

Besonders dramatisch: Nicht nur der Leichnam der Frau wurde in der Wohnung gefunden, sondern auch die eineinhalbjährige Tochter, die unverletzt geblieben war. Das Kind wurde vorübergehend in einem Krankenhaus aufgenommen.

Wie die Polizei damals berichtete, soll es bereits zuvor zu Übergriffen in der Beziehung gekommen sein. Eine Obduktion ergab, dass das Opfer aufgrund massiver Gewalteinwirkung starb.

Staatsanwalt und Verteidiger tragen Plädoyers vor

Im Januar startete der Prozess am Landgericht Tübingen. Zuerst sagte die Mutter des Opfers aus, die ihre tote Tochter und das Kind in der Wohnung fand. Gehört wurden bei mehreren Prozesstagen ein gutes Dutzend Zeugen.

Am Montag dieser Woche haben Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Plädoyers vorgetragen. Der Staatsanwalt forderte dabei zwölf Jahre Gefängnis, der Verteidiger sechs.

Das Urteil fällt am Freitag, 16. Februar.