In der Urlaubszeit gibt es auf den Straßen teils abenteuerliche Auto-Gepäck-Konstruktionen zu sehen. Wer in der Polizeikontrolle keine Probleme bekommen will, sollte sich aber an ein paar Regeln halten. (Symbolfoto) Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Wissenswert für Urlauber, die mit dem Auto wegfahren: Gepäck bis unter das Dach zu stapeln ist verboten, mit zu langen Gepäckstücken bei offenem Kofferraum fahren dagegen eingeschränkt erlaubt. Wer folgende Regeln bei der Ladungssicherung berücksichtigt, übersteht jede Polizeikontrolle.

Viele Auto-Reisende machen es, dennoch ist es verboten. Die Rede ist von Gepäck im Auto verstauen, ohne es richtig zu sichern. Denn es reicht nicht, es so zu stapeln, dass es nicht verrutschen kann.

Aber wie geht es richtig? Und welche Regeln gelten für Fahrradträger und Gepäckstücke mit Überlänge? Unsere Redaktion klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema Auto-Ladungssicherung mithilfe von Andreas Müller, Leiter Abteilung Verkehr, Technik und Umwelt beim ADAC Südbaden. Das Polizeipräsidium Konstanz gibt Aufschluss darüber, was passiert, wenn Reisende ihre Ladung nicht richtig sichern.

Wie muss Gepäck im Auto verstaut sein? Wann gilt Ladung als "gesichert"?

Grundsätzlich gilt: alle Gegenstände, die mit dem Auto transportiert werden, müssen ausreichend gesichert sein, so Müller. Falsch gesicherte Ladung entwickelt bei einem Unfall eine Aufprallwucht, deren Gefahr häufig unterschätzt wird. Bei einer Kollision mit Tempo 45 wirkt eine 145 Kilogramm schwere Ladung kurzzeitig mit über sieben Tonnen auf die Sicherheitsgurte – das entspricht dem Gewicht eines ausgewachsenen Elefanten.

Gepäck sollte im Kofferraum möglichst lückenlos angeordnet und mithilfe von Ladungssicherungsnetzen und Gurten fixiert werden. Falls vorhanden, sollte ein Gepäcknetz verwendet werden. Bei der Beladung sollten Autofahrer auf die richtige Gewichtsverteilung achten: Schwere Gegenstände gehören auf den Kofferraumboden direkt an die Rücksitzlehne, leichte Gepäckstücke können darauf gestellt werden. Müller vom ADAC empfiehlt, ein Laderaumgitter oder Netz anzubringen, falls die Ladung über die Rücksitzlehne reicht. Die Ladung gilt als "gesichert", wenn sie festgezurrt ist und im Falle eines Aufpralls den Autofahrer und die Insassen nicht verletzt.

Es reiche nicht, die Gegenstände so zu legen, dass nichts verrutschen kann. Große Gepäckstücke sollten immer mit geeigneten Spann- oder Zurrgurten fixiert werden, jedoch keine elastischen Expander. Beim Anbringen der Gurte muss auf eine gleichmäßige und hohe Spannung der Bänder geachtet werden, andernfalls kann die Ladung verrutschen.

Ist es erlaubt, Koffer und Gepäck auf den umgelegten Rücksitzen zu stapeln?

Nein, das ist nicht erlaubt, so Müller. Schwere Koffer und Gepäck am besten im Kofferraum verteilen, stellt der ADAC Südbaden klar, und – falls keine Laderaumabdeckung vorhanden ist – die gesamte Ladung mit einer Decke abdecken und diagonal mit Zurrgurten sichern. Dazu die Zurrösen am Ladeboden nutzen.

Ist es erlaubt, Koffer so hoch zu stapeln, dass durch den Innen-Rückspiegel nichts mehr zu sehen ist?

Auch das ist laut ADAC nicht erlaubt. Das Sichtfeld nach hinten darf keinesfalls versperrt sein. Das kann zu Problemen bei einer Polizeikontrolle führen.

Sollte es zu einem Unfall kommen und ein Gepäckstück einen Schaden am Auto verursachen oder Personen verletzen, gibt es dann Probleme mit der Versicherung oder rechtliche Konsequenzen?

Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss laut Andreas Müller mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen, bei Gefährdung sind es 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, bei einem Unfall sogar 75 Euro und ein Punkt. Im Extremfall, das heißt bei Unfällen mit Personenschäden, kann sich der Fahrer sogar der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung schuldig machen.

Auch versicherungstechnisch kann verrutschende Ladung problematisch sein: Für dadurch entstandene Schäden muss die Kaskoversicherung nicht aufkommen.

Wie stark dürfen Fahrräder auf dem Heckträger seitlich die Sicht durch die Außenspiegel beeinträchtigen? 

Werden Fahrräder auf dem Heckträger transportiert, dürfen seitlich jeweils höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen, maximal darf das mit Rädern beladene Auto 2,55 Meter breit sein, so der ADAC Südbaden.

Dürfen kleinere Taschen auch auf dem Beifahrersitz im Fußraum stehen?

Der Fußraum am Beifahrersitz sollte immer frei bleiben. Wenn auf der Rückbank niemand sitzt, können im Fußraum hinter dem Beifahrersitz Kartons mit Kleinteilen verstaut werden.

Was, wenn der Kofferraum nicht mehr zu geht? Dürfen zu lange Gegenstände, wenn sie gut gesichert sind, aus dem Kofferraum ragen?

Ladung mit Überlänge darf für eine Fahrt bis zu 100 Kilometer bis zu drei Meter über das Heck hinausragen, bei längeren Fahrten bis zu eineinhalb Meter. Sie muss aber entsprechend gekennzeichnet sein, zum Beispiel durch eine rote Fahne. Die Kennzeichnung ist erst ab einem Überstand von mehr als einem Meter vorgeschrieben.

Besonders lange, große und sperrige Gegenstände sollten besser in einem Transporter befördert werden, merkt Müller an. Eine Alternative könne auch die Nutzung eines Anhängers sein.

Darf eine Seite der Rückbank mit Gepäck vollgeladen werden, wenn auf der anderen Seite noch ein Beifahrer sitzt?

Da muss die mitgeführte Ladung neben den Insassen so gesichert werden, dass sie nicht verrutschen oder gar Insassen verletzen kann. Am besten diese Ladung mit einem Sicherungsnetz versehen und die Verzurrmöglichkeiten im Innenraum nutzen.

Was tut die Polizei, wenn sie Autofahrer mit falsch gesichertem Gepäck entdeckt?

Stellt die Polizei falsch, oder gar nicht gesicherte Ladung oder Gepäck fest, so muss der Missstand vor der Weiterfahrt in Ordnung gebracht werden. Das heißt Gepäck und Ladung müssen ordentlich gesichert und gepackt werden, erklärt Sprecherin Katrin Rosenthal im Namen des Polizeipräsidiums Konstanz. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, mit ungesichertem Gepäck erwischt zu werden, gar nicht so gering. Das Thema Gepäck- und Ladungssicherung sei auch Teil einer allgemeinen Verkehrskontrolle - allerdings rückte das Thema um die Ferienzeiten noch mehr in den Fokus.