Jahrelang keine Visitenkarte für den Neurieder Ortsteil Ichenheim: Das ehemalige Tankstellengebäude soll nun zu einer Dreizimmerwohnung werden. Foto: Nußbaum-Jacob

Der Neurieder Gemeinderat trat am Mittwochabend zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause zusammen. Neben Nutzungsänderungen in Sachen Wohnraum beschäftigten sich die Neurieder auch mit neuen Regelungen im Gemeindeheft.

Die Tagesordnungder Gemeinderatssitzung war überschaubar, die üblichen Baugesuche, meist zur Kenntnisnahme, schnell abgearbeitet. Erfreulich war die Ankündigung einer Nutzungsänderung, die den langjährigen Leerstand direkt hinter der Tankstelle am Südeingang von Ichenheim beenden soll. Bei der Gemeinde beantragt wurde die Baugenehmigung zur Umwandlung in eine Drei-Zimmer-Wohnung. Das ursprünglich als Kassenhaus und Büro der Tankstelle genutzte, einstöckige Gebäude wurde bei einem bereits Jahre zurückliegenden Pächterwechsel zusätzlich zum Tankstellenbetrieb in eine Art Kiosk mit Bistrobetrieb umgewandelt. Doch auch diese Maßnahme konnte nicht verhindern, dass die ursprünglich über viele Jahrzehnte von einer ortsansässigen Familie betriebene Tankstelle nach mehreren Pächterwechseln vor einigen Jahren schlussendlich in eine Selbstbedienungstankstelle mit reiner Kartenzahlung umgewandelt wurde. Seither bot das direkt neben dem Wohnhaus der ursprünglichen Betreiberfamilie liegende Gebäude ein trauriges Bild. Zurückversetzt inmitten einer größeren Freifläche, die früher als Parkplatz für den angeschlossenen Autohandel diente, bot es seither mit heruntergelassenem Rollladen für einen Ortseingang kein einladendes Bild. Der Gemeinderat erteilte der Nutzungsänderung sein Einvernehmen, der Beschluss war einstimmig. Der Beginn der Bauarbeiten ist noch offen.

Der letzte Tagesordnungspunkt beinhaltete zwei Änderungen des Redaktionsstatuts für das Neurieder Amtsblatt beinhaltete. Zum einen ging es um Wahlwerbung. Aktuell ist es möglich, bis zu maximal vier Wochen vor dem Wahltag im redaktionellen Teil des Gemeindeblattes kostenfrei Wahlwerbung zu veröffentlichen.

Neue Regelung für Wahlwerbung

Dabei handelt es sich um eine sogenannten Karenzzeit. Diese soll nun auf sechs Wochen verlängert werden und die Publikation von Wahlwerbung soll ausschließlich kostenpflichtig im Anzeigenteil oder als Beilage möglich sein. Veröffentlichungen im redaktionellen Teil sind den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen dagegen nur zu örtlichen Angelegenheiten vorbehalten. Analog dazu soll auch die Nutzung kommunaler Gebäude für politische Veranstaltungen innerhalb dieses Zeitraumes untersagt werden. Grundlage für diesen Vorstoß ist das im Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg beschriebene Neutralitätsgebot. Der Vorschlag war bei den Räten aller Fraktionen Konsens.

Die zweite Änderung betraf die kirchlichen Nachrichten. Dabei schlug die Verwaltung vor, unter der Rubrik „Kirchennachrichten“ künftig nur noch Terminankündigungen zuzulassen. Konkret soll die Veröffentlichung darüber hinausgehender Inhalte ab Beschlussfassung nicht mehr möglich sein. Entstanden ist diese Beschränkung aufgrund verschiedener Veröffentlichungen einzelner kirchlicher Gruppen, deren Inhalt jedes Maß an Information sprengten. In der Rubrik „Kirchennachrichten“ können nach wie vor Informationen zu Gottesdiensten, zum Gemeindeleben und zu Veranstaltungen publiziert werden. Nicht mehr abgedruckt werden in Zukunft Bibeltexte, Auszüge aus Predigten oder Ähnliches.

Im Zuge dessen stellte sich die Frage nach der künftigen Verfahrensweise für die lokalen Vereine. Bürgermeister Tobias Uhrich unterstrich, dass diese in keiner Weise eingeschränkt werden sollen. „Das Vereinsleben ist gut wie es ist und eine Deckelung nicht notwendig“, so der Rathauschef. Jochen Strosack (FWV) bezeichnete die vorgeschlagenen Änderungen als „nachvollziehbar“, während Axel Fischer von einer gewissen Unzufriedenheit der örtlichen Vereine über die Feuerwehr berichtete, deren Inhalte als öffentliche Organisation grundsätzlich farbig veröffentlicht würden, obwohl sie teils Vereinscharakter aufwiesen. Heinz Walter (SPD) regte dazu an, den angedachten Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt als „Stimmungsbild so stehen zu lassen“, um in der kommenden Sitzung darüber abzustimmen. Dem folgte der Rat.

Nächste Sitzung

Die nächste Neurieder Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, 18. Oktober, ab 19 Uhr im Bewegungsraum der Kindertagesstätte Regenbogen im Ortsteil Altenheim statt.