Seit gut zwei Jahren ist dieses Brücklein über die Stunzach – auf dem Bild gesehen von der Rosenfelder Seite her – aus Sicherheitsgründen gesperrt. Foto: Schnurr

Marode Brücke ist seit geraumer Zeit gesperrt. Geislingen und Rosenfeld müssen entscheiden.

Geislingen/Rosenfeld - Über den Main führt bekanntlich eine Brücke aus Stein. Eine derjenigen, die die Stunzach überspannen, ist hingegen teils aus Sandstein, teils aus Beton – und ziemlich marode. Sie soll in diesem Jahr erneuert werden.

Eine zentrale Frage ist laut Rosenfelds Stadtbaumeister Bernhard Müller, ob man das vorhandene Bauwerk sanieren oder besser gleich eine neue Brücke bauen soll.

Das Brücklein hat mehr als ein Jahrhundert auf dem Buckel: Das Widerlager aus (vermutlich Binsdorfer) Sandstein wurde schon vor 1900 gebaut. Später kamen Betonierungen der Widerlager und eine Betonplatte als Fahrbahn hinzu. Genau datieren lässt sich das aber nicht, erklärt Müller: "Früher gab es keine Brückenbücher."

In Rosenfeld wurden nach einer ersten Kartierung der Bauwerke solche Brückenbucher erst vor etwa fünf Jahren eingeführt. Früher wurden die Brücken im Bubenhofer Tal immer wieder repariert; doch was genau gemacht wurde, ist mangels Unterlagen in Vergessenheit geraten.

Seit geraumer Zeit kann eine der Brücken nicht mehr benutzt werden. Das Widerlager und die Betonauflage sind durch Ausspülungen und Witterung in schlechtem Zustand. Seit mindestens einem dreiviertel Jahr ist sie aus Sicherheitsgründen gesperrt. Das behindert vor allem die Besitzer einiger am Fluss liegender, landwirtschaftlicher Grundstücke, die eine Brücke benötigen, um zu diesen zu gelangen.

Nach einem Vororttermin der Rosenfelder Verwaltung gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt ist aber unklar, ob eine Sanierung am jetzigen Ort sinnvoll wäre: Weil die Brücke direkt an einer 90-Grad-Biegung des Bachs liegt, würde es auch nach einer Sanierung zu weiteren Ausspülungen kommen.

Sinnvoller könnte laut Stadtbaumeister Müller sein, eine neue Brücke an einer Stelle 50 Meter weiter zu bauen. Ein Tübinger Ingenieurbüro arbeitet derzeit mögliche Varianten dafür aus.

Die Stunzach ist teilweise Grenzgewässer zwischen Binsdorf und Heiligenzimmern. Vier der Brücken, die das Flüsschen überspannen, haben die Besonderheit, dass ein Ende auf Rosenfelder Gemarkung liegt, das andere auf Geislinger.

Da es sich bei der Stunzach um ein "Gewässer zweiter Ordnung" handelt, sind die beiden Kommunen gemeinsam für die Instandhaltung der Brücken verantwortlich. Diese werden regelmäßig begangen und untersucht. Entsprechend der Ergebnisse und der Dringlichkeit werden die Maßnahmen an den Brücken miteinander abgestimmt. Auch die Entscheidung, ob eine Brücke neu gebaut oder saniert wird, fällt gemeinsam.

Die beiden Städte hatten für die am dringendsten sanierungsbedürftige Brücke Nummer 59 bereits in ihren Haushalten 2018 Geld bereitgehalten. Auch in den Haushaltsplanentwürfen für 2019 steht das Vorhaben wieder darin: in Geislingen mit 20 000 Euro, in Rosenfeld mit 60 000 Euro. Geislingens Kämmerer Oliver Juriatti ist zuversichtlich, dass die Erneuerung günstiger wird als veranschlagt.

Doch wann tatsächlich saniert oder neu gebaut wird, ist im Moment noch unklar. Zum einen müssen die beiden Gemeinderäte den Haushaltsplänen zustimmen. Erst wenn dadurch die benötigten Mittel bereitstehen, könne man die Maßnahme ausschreiben, betont Rosenfeld Bürgermeister Thomas Miller.

Was genau ausgeschrieben wird, hängt von der notwendigen Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt ab. Dieser liegt ein Wasserrechtsgesuch zum Neubau der Brücke vor, das allerdings ruht, bis die Stadt Rosenfeld die möglichen Varianten hat prüfen lassen.

Ein Kriterium ist dabei die Frage der Wirtschaftlichkeit: Ein Neubau sei dann geboten, wenn die bisherige Brücke aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mehr instand gesetzt beziehungsweise nicht mehr mit vertretbaren wirtschaftlichen Mitteln saniert werden könne, informiert die Behörde. Aus fachlicher Sicht habe ein Neubau den Vorteil, dass dieser entsprechend dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Gewässerhydrologie und Durchgängigkeit für Gewässerlebewesen errichtet werden könne.

Gemäß DIN 1076 und der Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen müssen auch bei Brücken die Dauerhaftigkeit, die Stand- und die Verkehrssicherheit in regelmäßigen Abständen zur Früherkennung von Schäden geprüft werden. In Brückenbüchern werden die Ergebnisse dieser Überprüfungen einschließlich aller Messdaten, der Ergebnisse der Zusatzuntersuchungen, Skizzen und Fotos dokumentiert. Im Gegensatz zu den regelmäßigen Sicherheitsuntersuchungen ist das Führen von Brückenbüchern allerdings keine Verpflichtung aus dem Wasserrecht.