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Regionalverband Neckar-Alb entscheidet am Dienstag. Fortbestand des Familienunternehmens soll gesichert werden.

Geislingen - Bereits seit 2012 plant die Firma Kleider-Müller eine Erweiterung ihrer Verkaufsfläche. Der Regionalverband Neckar-Alb wird über den dafür nötigen raumordnerischen Vertrag am kommenden Dienstag entscheiden.

Die Vorzeichen für einen positiven Beschluss sind gut: Einig sind sich alle an dem Verfahren Beteiligten darin, dass der Fortbestand des 92 Jahre alten Familienunternehmens gesichert werden soll. Auch die Nachbarstadt Balingen signalisiert Zustimmung.

Ausgangslage ist die beengte Raumsituation der Firma in den alten Fabrikgebäuden. Diese, so sieht es auch der Verband, entspricht nicht mehr den Vorstellungen von Bekleidungsherstellern für die Präsentation ihrer Waren.

Kleider-Müller hatte deshalb bereits im Januar 2017 eine Bauvoranfrage für den Teilabbruch, Umbau und die Erweiterung ihrer Gebäude in der Vorstadt- und Brühlstraße gestellt. Eine neue Fußgängerbrücke soll die Vorstadtstraße überspannen sowie die links und rechts davon stehenden Müller-Gebäude verbinden.

Der Geislinger Gemeinderat hatte diesem Vorhaben früh zugestimmt. Damit auch der Regionalverband und die Verwaltungsgemeinschaft Balingen-Geislingen dieses Vorhaben mit tragen, musste aber erst eine "städtebauliche Wirkungsanalyse" der geplanten Erweiterung erfolgen.

Deren Ergebnis liegt seit Dezember vor: Balingen muss mit höchstens vier Prozent Umsatzabfluss im Bekleidungssegment nach Geislingen rechnen, Albstadt mit maximal einem Prozent.

Dieser Berechnung liegt der Plan zugrunde, dass die Verkaufsflächen um bis zu 1230 Quadratmeter auf dann maximal 9000 Qudratmeter wachsen – inklusive der Räume im ehemaligen Habfast-Gebäude, die derzeit die Firma H&D-Schuhe gemietet hat. Bislang bietet Müller auf rund 6970 Quadratmetern Mode an, H&D verkauft Schuhe auf 1015 Quadratmetern.

Von der ursprünglich angedachten Ansiedlung eines Drogeriemarkts auf dem Gelände ist inzwischen nicht mehr die Rede. Nicht zuletzt, weil die dafür vorgesehene Fläche von knapp 700 Quadratmetern zu klein wäre.

Der Beschlussvorschlag des Regionalverbands sieht vor, die Erweiterung nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs zu genehmigen. Findet dies in der kommende Woche anstehenden Verbandsversammlung eine Mehrheit, kann Müller den Bauantrag stellen.

Der raumordnerische Vertrag verpflichtet die Stadt Geislingen aber auch dazu, einen Bebauungsplan für den betroffenen Bereich aufzustellen. Und sie muss zusammen mit Balingen als Verwaltungsgemeinschaft den Flächennutzungsplan überarbeiten.

Doch diese "Hausaufgaben" nimmt man in Geislingen fraglos gerne in Kauf: Erstens kann der örtliche "Kundenmagnet", der Käufer aus mindestens 80 Kilometern Umkreis anzieht, am bisherigen Standort wachsen, ohne dass dafür auf der "grünen Wiese" neu gebaut werden müsste. Zweitens fügt sich dadurch ein großes Einzelteil in das Mosaik der städtischen Entwicklungsstrategie und Einzelhandelskonzeption. Drittens bedeutet die Modernisierung auch eine optische Aufwertung des Ortseingangs und der Durchfahrtsstraße.

Einen Termin für den Baubeginn gibt es noch nicht. Doch wenn man das Genehmigungsverfahren gut hinbekomme, könne man eventuell noch dieses Jahr anfangen, hofft Rainer Müller, einer der Geschäftsführer des Familienunternehmens. Die Einweihung der erweiterten Räume wäre dann womöglich schon 2020 realistisch.

Von den ersten Plänen bis zur Umsetzung wären damit acht Jahre vergangen. "Die Mühlen mahlen langsam", sagt Müller, "aber das ist halt der bürokratische Weg." Schließlich müsse jeder Betroffene gehört werden.

Auf den benachbarten Schuhmarkt hat der raumordnerische Vertrag allerdings auch Auswirkung: Wenn der derzeitige Mietvertrag zwischen Kleider-Müller und H&D endet, muss die dortige Verkaufsfläche auf 700 Quadratmeter verringert werden.

Der Regionalverband tagt am kommenden Dienstag, 12. März, in Dußlingen.