Gut gelaunt ziehen diese jungen Männer am Vatertag mit dem Bollerwagen durch die Gegend. In Geislingen ist die gute Laune gekippt – am Ende flogen Fäuste. Symbolfoto: Warnack Foto: Schwarzwälder-Bote

Gericht: Gewalt beim Geislinger Vatertagsfest: Zwei Täter werden zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt

Ausgeschlagene Zähne, Platzwunden, Beulen, ein Bewusstloser: Eine Gruppe junger Männer aus Albstadt hat beim Geislinger Vatertagsfest brutal zugeschlagen. Jetzt wurden zwei der Täter verurteilt.

Geislingen. 26. Mai 2016: Auf dem Platz vor der Geislinger Schlossparkhalle veranstaltet der Musikverein sein Vatertagsfest. Es ist ein heißer Tag, und nicht nur Einheimische, sondern auch Gäste von außerhalb nehmen auf den Bierbänken Platz. Unter diesen sind beiden 29-Jährigen, die sich ein starkes Jahr später vor dem Balinger Amtsgericht verantworten müssen.

Gemeinsam mit zwei Bekannten sind sie bereits am Vormittag des Fronleichnamstags losgezogen, mit einem Bollerwagen voller Bierflaschen und alkoholischer Mischgetränke, die sie während ihrer Wanderung nach und nach leeren. Irgendwann am Nachmittag sind sie auf dem Festplatz eingetroffen, haben dort weitergetrunken. Sie sitzen neben einer Gruppe junger Menschen aus Geislingen. Die Stimmung ist entspannt, man unterhält sich über Belanglosigkeiten, es gibt keine Anzeichen für den jähen Ausbruch von Gewalt, der bevorsteht.

Kurz nach 21 Uhr endet der Ausschank, das Aufräumen beginnt, das Vatertagsfest klingt aus. Für einen 21-Jährigen, aktiver Musiker im Verein, endet seine lange Schicht am Weizenstand. Er setzt sich zu Bekannten an die Biertische, direkt neben einen der Albstädter. Er grüßt die Auswärtigen kurz und freundlich: "Ich hatte den Eindruck, dass das nette Leute sind", erinnert er sich. Dann unterhält er sich mit seinen Freunden.

Was dann passiert, beschreibt einer der Zeugen vor Gericht so: Der erste Albstädter steht plötzlich auf, stellt sein Bierglas ab und schlägt ohne Vorwarnung auf das Opfer ein. "Abwechselnd, mit geballten Fäusten, links, rechts, gezielt gegen den Kopf und ins Gesicht", so der Zeuge.

Der 21-Jährige geht aus dem Mund blutend zu Boden: Der Angreifer hat ihm zwei Zähne ausgeschlagen. Ein dritter ist so sehr gelockert, dass der später abstirbt und gezogen werden muss. Sein ganzes Leben lang wird der junge Mann sich deswegen regelmäßig zahnärztlich behandeln lassen müssen.

Dann greift der Schläger den nächsten auf der Bank sitzenden Geislinger an, einen 17-Jährigen. Der steckt zwei Treffer am Hinterkopf ein, kommt aber mit Beulen davon und bringt sich in Sicherheit.

Ein anderer junger Mann will den Angegriffenen zu Hilfe eilen. Der zweite Albstädter streckt ihn mit einem gezielten Schlag gegen die Schläfe nieder. Erst im Krankenhaus kommt er wieder zu Bewusstsein. An die Ereignisse des Tages kann er sich auch heute nicht erinnern.

Einem weiteren Zeugen gelingt es, den ersten Täter am Kragen zu packen und von seinen Opfern wegzuziehen. Er brüllt ihn an, was das denn alles solle. Der Gewalttätige zerbricht seine Brille mit einem Schlag, doch es gelingt dem Eingreifenden, ihn von weiteren Attacken abzuhalten.

Nun kommen weitere Geislinger Festgäste dazu, halten die beiden Schläger in Schach, ebenso einen dritten Albstädter, der sich ebenfalls prügeln will, aber keinen findet, der sich darauf einlässt. Das alles hat sich in weniger als einer Minute abgespielt. Das erschreckende Ende eines bis dahin friedlichen Fests.

Die alarmierte Polizei kommt mit zwei Streifenwagen und nimmt die Tatbeschuldigten mit aufs Balinger Revier. Polizisten und unmittelbare Tatzeugen beschreiben übereinstimmend, dass man mit ihnen noch vernünftig habe kommunizieren können. Ausfallerscheinungen, verbal oder motorisch, sind niemandem aufgefallen.

Die beiden Haupttäter unterzieht die Polizei einem Atemalkoholtest: Beide haben etwas mehr als ein Promille "getankt". Selbst wenn man davon ausgehend einen höheren Blutalkoholwert zum Tatzeitpunkt errechnet, erklärt das laut dem Gerichtsgutachter nicht die angebliche Amnesie; mit dieser begründeten die Männer, dass sie sich nicht an die Tat erinnerten. Ebenso wenig lasse sich aus ihrem angetrunkenen Zustand eine Schuldunfähigkeit ableiten.

Gefährliche Körperverletzung

Auch deshalb war die Richterin am Amtsgericht in ihrem Urteil näher beim Staatsanwalt als bei den Verteidigern, die auf Freispruch plädiert hatten: Die Albstädter sind der gefährlichen, weil gemeinschaftlich verübten Körperverletzung schuldig. "Einer fängt an zu schlagen, der andere springt ihm bei", so die Richterin. Zehn beziehungsweise sieben Monate Haft sind die Strafe für die Gewalttäter – ausgesetzt auf Bewährung. Hinzu kommen jeweils 3000 Euro, die die Vatertagsschläger an gemeinnützige Zwecke bezahlen müssen.