Gechinger Feuerwehr kann bei Drehleitereinsätzen auf Unterstützung aus dem Nachbarort Aidlingen zählen

Von Steffi Stocker

Gechingen. Wenn es brennt, fragen Betroffene nicht danach, woher die Hilfe kommt, sondern wollen, dass sie rechtzeitig vor Ort ist. Nach guten Erfahrungen in Bezug auf die Wasserförderung hat die Feuerwehr Gechingen deshalb seit drei Jahren eine Vereinbarung mit den Helfern aus Aidlingen.

Vor allem der Einsatz der Drehleiter ist für Gechingen von immenser Bedeutung. "Wenn Gefahr im Verzug ist, steht diese Drehleiter schneller zur Verfügung als die aus Calw", stellt Jürgen Eßlinger fest. Der Gechinger Feuerwehrkommandant erinnert in diesem Zusammenhang an den Dachstuhlbrand im Februar vor zwei Jahren, bei dem die Wehr auf Aidlinger Unterstützung zählen konnte.

"Ein Vorfall in Norddeutschland, bei dem eine Person ums Leben kam, war für mich der Auslöser", verweist Eßlinger auf die so genannte Überlandhilfe-Vereinbarung, die zwischen den Gemeinden Gechingen und Aidlingen getroffen wurde. Sie rundet die Kooperation im Gemeindeverwaltungsverband mit Althengstett, Ostelsheim und Simmozheim ab. "Im Umkehrschluss rücken wir als dritte Löschgruppe für Einsätze in Dachtel oder Deufringen aus", sagt Eßlinger.

Während die Zusammenarbeit bei Großschadenslagen, wie es im Feuerwehrwesen heißt, für die Helfer ein Selbstverständnis sei, wirke sich entsprechender Einsatz vor allem auf die Kostenübernahmen aus. "Eine Rechnung auf Basis der Satzung ist teurer als nach den Vorgaben einer Überlandhilfe-Vereinbarung", bestätigt Kreisbrandmeister Hans-Georg Heide.

Viel bedeutender seien die Hinweise im Feuerwehrgesetz zur Leistungsfähigkeit der Wehren, bei den Rettungsdiensten als Hilfsfristen bezeichnet. Demnach ist für das Eintreffen einer Drehleiter nach Alarmierung ein Zeitfenster von maximal zehn Minuten vorgesehen. "Aufgrund der Weitläufigkeit und Topografie unseres Landkreises funktioniert das in den Randgemeinden nur über die Grenzen hinweg", untermauert Heide entsprechende Hinweise an die betroffenen Kommunen. Die jeweiligen Vereinbarungen fließen in die Alarm- und Ausrückeordnung für die Leitstelle ein. Für die Bürger müsse der optimale Nutzen gewährleistet sein. Auf Verwaltungsebene sind dabei die politischen Zuständigkeiten von Bedeutung, zumal im Falle Gechingens mit Aidlingen die Verantwortung auch zwischen den Regierungspräsidien wechsle. Sie müssen deshalb bei den Vereinbarungen mitwirken, um den übergeordneten Sicherheitsaspekten Rechnung zu tragen.

"Vor allem eine Drehleiter muss die einsatztaktische Höhe eines Kirchturms überragen", unterstreicht der Kreisbrandmeister zum aufgeschlossenen Miteinander. In Ostelsheim und Simmozheim wird im Bedarfsfall die Drehleiter aus Weil der Stadt alarmiert.

Als weitere Beispiele nennt Heide unter anderem den gemeinsamen Einsatzplan für den Windpark bei Simmersfeld oder auch die Landesstraße L 362, die als Autobahnzubringer von mehreren Kreisen tangiert wird. "Wenn die Brandmeldeanlage unseres neuen Altenheims auslöst, ist die Aidlinger Drehleiter sofort mit dabei und dient als zweiter Rettungsweg auch zur Sicherheit für unsere Kameraden", berichtet Kommandant Eßlinger von den jüngsten Alarmierungsplänen, die von der Feuerwehr zum Schutz der Bevölkerung festgelegt wurden.