Wahllos habe der Angeklagte kinderpornografische Inhalte heruntergeladen, sagte sein Rechtsanwalt. Foto: Archiv

Prozess: Kinderpornografische Schriften verbreitet. Angeklagter zeigt sich kooperativ und ist geständig.

Calw/Gechingen - Wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften musste sich ein Mann aus Gechingen vor dem Calwer Amtsgericht verantworten. 2015 begann der Familienvater mit dem Herunterladen von pornografischen Daten aus dem Internet. Weil er dazu ein "file sharing"-Programm verwendete, machte er die Bilder und Videos nicht nur sich selbst, sondern auch anderen Internet-Nutzern zugänglich.

Insgesamt 748 Bilder und 184 Videos mit kinderpornografischen Inhalten wurden bei der Durchsuchung auf dem Rechner des Mannes sicher gestellt. "Die Vorwürfe stimmen", ließ der Angeklagte über eine Schrift seines Anwalts verlauten. "Ich fühle mich zu Kindern aber nicht hingezogen", argumentierte er. Der Mann gebe außerdem zu, dass die ganze Sache ein großer Fehler gewesen sei. Selbst wollte sich der Angeklagte während der Verhandlung nicht äußern.

Suche nach einem Kick

"Mein Eindruck ist, dass er sich mit dem Ernst der Lage nicht richtig auseinandergesetzt hat", meint ein Polizeibeamter, der in der Verhandlung als Zeuge geladen und an der Auswertung der Daten beteiligt gewesen war.

Da nicht ausschließlich kinderpornografische, sondern auch eine Vielzahl von "normalen" pornografischen Videos und Bildern auf dem Rechner gefunden wurde und auch sonst keinerlei Kommunikation über die Inhalte stattfand, geht der Polizeibeamte davon aus, dass es sich bei den Handlungen des Angeklagten eher um die Suche nach einem "Kick" handelte. "Viele haben so was nur auf dem PC, um zu wissen, dass sie es haben", erklärt er.

Zudem sei der Angeklagte überaus kooperativ und sofort geständig gewesen. "Aber", hielt er fest, "es handelt sich hier schon um eine große Menge an Material."

Zum Tatbestand müsse man nicht allzu viel sagen, befand auch der zuständige Staatsanwalt. "Zugunsten des Angeklagten muss man sagen, dass er von Anfang an geständig und kooperativ war", bestätigt er. Aber die Menge der kinderpornografischen Inhalte und die teils "drastischen und schockierenden" Darstellungen wögen schwer.

"Mein Mandant hat wild und wahllos heruntergeladen, nach dem Motto: ›Ich will auch mal etwas Verbotenes tun‹", sagte der Verteidiger des Gechingers. Der Mann habe Familie, keinerlei Vorstrafen und lebe in geordneten Verhältnissen. "Ich glaube ihm, wenn er sagt, er hat kein Problem mit Pädophilie."

Nicht unerhebliche Strafe

Wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften in Tateinheit mit dem Besitz derselben lautete das Urteil schließlich: Neun Monate Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird und 9000 Euro Spende an den Kinderschutzbund Calw. "Sie haben die Tat eingeräumt und beim Ermittlungsverfahren mitgewirkt – das ist in solchen Fällen nicht unbedingt üblich", erklärt die Richterin das Urteil.

Aber der Staat wolle Kinder eben schützen. Und deshalb schlage der Gesetzgeber bei solchen Vergehen auch zu, weshalb der Angeklagte trotz fehlender Vorstrafen mit dieser "nicht unerheblichen Strafe" rechnen musste. "Ich hoffe, dass Sie in Zukunft mehr darüber nachdenken, was Sie da runterladen", mahnt sie.