Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es einen Rechtsanspruch für Ganztagesbetreuung in der Grundschule. Das bringt Herausforderungen mit sich. Foto: © Dontsov - stock.adobe.com

Die Stadt plant mit Weitblick: Um Voraussetzungen für die Ganztagesbetreuung in der Grundschule zu schaffen, soll die Hausmeisterwohnung zu Schulräumen umgebaut werden.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder an der Grundschule. Dieser Rechtsanspruch ist so konzipiert, dass er zunächst die Kinder der Klassenstufe 1 umfasst und in den folgenden Schuljahren jeweils ein weiterer Jahrgang hinzukommt, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 der Rechtsanspruch dann alle vier Klassenstufen der Grundschule betrifft. Inklusive der Schulunterrichtsstunden soll die Betreuung mindestens acht Stunden täglich an fünf Wochentagen und pro Jahr über 48 Wochen hinweg angeboten werden. Wie dies in Zavelstein umgesetzt werden soll, war Thema bei der jüngsten Gemeinderatssitzung.