Zwei Gärten in einer Reihenhaussiedlung: Links ein Schottergarten, rechts ein begrünter Garten. (Symbolfoto) Foto: dpa/Felix Kästle

Seit Juli 2020 sind Schottergärten in Baden-Württemberg verboten – manche Besitzer wollen sich aber nicht von ihnen trennen, andere legen gar neue an. Wie ist die Lage in unseren Städten? Wir haben nachgefragt.

Für die einen gelten sie als modern und pflegeleicht, andere finden sie schrecklich und nennen sie „Gärten des Grauens“: Schottergärten. Seit Juli 2020 sind sie in Baden-Württemberg verboten. Trotzdem entstehen laut eines dpa-Berichts weiterhin Schottergärten im Land – mehrere Kommunen gehen dagegen nun verschärft vor. Wie sieht es in unserer Region aus und wie gehen einzelne Städte damit um?

Grundsätzlich weisen die Städte in der Regel bereits in ihren Bebauungsplänen oder bei Neubauvorhaben darauf hin, dass Schottergärten unzulässig seien. Zudem setzen sie überwiegend auf Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und informelle Gespräche statt Forderungen.

In Balingen verschwinden sie nach und nach

Laut Sprecherin Sabine Stengel kommen Schottergärten in Balingen eher vereinzelt vor und „verschwinden auch so nach und nach.“ „Soweit im Rahmen von Baukontrollen beziehungsweise Bauabnahmen unzulässige Schottergärten festgestellt werden, geht die Baurechtsbehörde dem Vorgang nach und fordert die Beseitigung der Schotterfläche.“

Naturgartenwettbewerb kam bei Calwern super an

Laut Pressesprecherin Stefanie Schweigert werden Baugebiete, die nach 2020 entstanden sind, im Rahmen von Baukontrollen auch in Hinsicht auf Schottergärten kontrolliert. Zudem hat die Stadt vergangenes Jahr zusammen mit dem Landesnaturschutzverband und dem Naturschutzbund Baden-Württemberg einen Naturgartenwettbewerb veranstaltet. „Das kam super an und hat gezeigt, dass die Bedeutsamkeit von Naturgärten auch immer mehr bei den Menschen ankommt.“

Donaueschingen bittet schriftlich um Rückbau

Laut Gerhard Bronner vom Umweltbüro GVV Donaueschingen wurde bei Prüfungen zweier Neubaugebiete festgestellt, dass etwa 15 bis 20 Prozent der Grundstücke Teile mit Schottergärten aufweisen. Die Eigentümer seien schriftlich um Rückbau gebeten worden, rechtliche Schritte wurden noch nicht ergriffen. Privat wurde ein Vortrag organisiert und Unterstützung angeboten, die bislang aber nur in einem Fall „halblebig aufgegriffen“ worden sei.

Freudenstadt setzt auf Gespräche statt Forderungen

Auf Forderungen zum Rückbau verzichte Freudenstadt – die Rechtsgrundlage bei Bestandsgärten sei nicht eindeutig, beziehungsweise gebe es dazu auf Ebene der Landesministerien unterschiedliche Auffassungen. „Wir haben über das Gespräch erreicht, dass Schottergärten zurückgebaut und die Grundstücke wieder begrünt wurden oder Schotter durch Hackschnitzel ersetzt wurde“, heißt es seitens der Stadt.

Lahr: Festsetzungen in Bebauungsplänen seit 1990er-Jahre

Die Bebauungspläne der Stadt Lahr enthielten schon seit den 1990er-Jahren Festsetzungen, „wonach die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke gärtnerisch anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu unterhalten sind“, gibt Pressesprecher Nicolas Scherger zur Auskunft. Der Wettbewerb zu naturnahen Gärten werde nicht weitergeführt – unter anderem, weil „wir davon ausgehen, dass wir das Potenzial der betreffenden Gärten mit den beiden Wettbewerben erschöpft haben.“

Städtische Förderprogramme in Offenburg

In Offenburg werde laut Daniel Ebneth, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und Baurecht, auch auf städtische Förderprogramme hingewiesen. Bei der städtischen Kampagne bio.og seien bisher insgesamt zehn Anträge eingegangen – darunter zwei zum Rückbau von Schottergärten, „die auch beide rückgebaut und bezuschusst wurden.“ Obwohl das Programm jedes Jahr beworben werde, sei die Nachfrage bislang eher gering.

Villingen-Schwenningen setzt auf Aufklärung

Auf Aufklärung setzt auch die Stadt Villingen-Schwenningen, – zum Beispiel durch Broschüren, Beratung, Abstimmung mit Bauherren und Hinweise in der Baugenehmigung. „Bei konkreten Hinweisen beziehungsweise Anhaltspunkten oder Anzeigen geht die Baurechtsbehörde den Fällen nach.“ Kontakte mit Eigentümern gab es bereits und die Maßnahme wurde entsprechend umgesetzt; ein verwaltungsrechtliches Verfahren sei bisher nicht anhängig.

Schotter- und Steingärten

Schottergarten
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg definiert einen Schottergarten als „eine Gartenfläche, die großflächig mit Steinmaterial bedeckt ist“. Neben Schotter können auch Geröll, Kies oder Splitt verwendet werden. Pflanzen kämen entweder keine oder nur wenige vor. Sie sind nicht zu verwechseln mit pflanzenreichen Steingärten, die einer Vielzahl von Tieren, Insekten und Pflanzen einen Lebensraum böten.