Im Bereich des Kammererhäusles könnte wohl doch gebaut werden. Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder Bote

Ortschaftsrat: Außenbereichssatzung im Bereich "Kammererhäusle" scheint doch möglich

"Was lange währt, wird endlich gut – oder sogar besser", umschrieb Ortsvorsteher Hansjörg Hall einen Tagesordnungspunkt im Schönenbacher Ortschaftsrat.

Furtwangen-Schönenbach. Bereits im Sommer des vergangenen Jahres war geplant worden, im Bereich des "Kammererhäusle" (Anwesen Dilger) eine Außenbereichssatzung zu erstellen, um ein weiteres Wohngebäude errichten zu können. Doch damals hatte die Baurechtsbehörde angekündigt, dass eine solche Aufstellung hier nicht möglich sei.

Diese Ablehnung stieß beim Ortschaftsrat und auch bei Ortsvorsteher Hansjörg Hall auf Unverständnis. Und so wurde weiterverhandelt und noch einmal ein neuer Plan vorgelegt. An dem projektierten Gebäude ändert sich dabei nicht viel, im Wesentlichen wird das Haus lediglich gedreht und der First zeigt jetzt zum Tal hin.

Nun ist offensichtlich eine entsprechende Außenbereichssatzung möglich, wobei allerdings die Grenze für diesen Bereich sehr eng gewählt wird und zuerst am Weg und dann direkt an dem geplanten Gebäude entlangführt. Arnold Hettich zeigte hier wenig Verständnis für diese enge Führung. Vor allem ist für ihn unverständlich, dass diese Satzung nun plötzlich doch möglich ist, weil es nun einen anderen Sachbearbeiter in der Behörde gibt.

Er sei bisher davon ausgegangen, dass entsprechende Anträge nach der Gesetzeslage entschieden werden und nicht "nach der Willkür des Beamten". Er vermisse hier den "gesunden Menschenverstand". Ortsvorsteher Hansjörg Hall bestätigte, dass man bei solchen Entscheidungen der Behörde manchmal den Mut verliere.

Stadtrat Wolfgang Kern forderte, die Grenzen dieses Außenbereichs zumindest um zwei Meter weiter nach außen zu verlegen. Es sei nicht einleuchtend, warum man sich mit der Grenze gerade an diesem willkürlich und ohne sachliche Gründe angelegten Weg orientiert. Vom Grundstück her gebe es keinerlei Probleme, die Grenzen etwas weiter zu nehmen.

Und so verabschiedete der Ortschaftsrat einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat, für diesen Bereich die Aufstellung eine Außenbereichssatzung zu eröffnen. Dabei wird ausdrücklich auch gewünscht, die Grenzen ein klein wenig weiter zu fassen.