Auch die Kreisstraße K 5730 ist von Sanierungsmaßnahmen im kommenden Jahr betroffen. Foto: Eich Foto: Schwarzwälder-Bote

Sanierung: Landkreis listet Maßnahmen für kommendes Jahr auf / Haushaltsberatungen stehen noch aus

Das Landratsamt plant die Sanierung mehrerer Kreisstraßen im nächsten Jahr. Davon betroffen ist auch die Gemarkung Furtwangen.

Furtwangen. Bereits 2012 wurde beim oberen Abschnitt der Kreisstraße K 5730 "Katzensteig" die Fahrbahn im Baumischverfahren bis zur Kreisgrenze Richtung Schönwald erneuert. Im unteren Abschnitt von Furtwangen bis zum Abzweig bei der Piuskapelle ist der Straßenbelag jedoch in einem äußerst schlechten Zustand.

Insbesondere die vorhandenen Risse und das damit verbundene Eindringen von Wasser lassen die Schäden immer größer werden. Gerade im Schwarzwald und insbesondere Furtwangen müssten die Straßen durch die häufigen Niederschläge und auch durch die teilweise extremen Winter enorme Belastungen aushalten, informiert die Kreisverwaltung. Sobald hier Schäden aufträten, verschlechterten sich diese rasant. Aufgrund der vorgefundenen Schäden müssten bei der K 5730 auf einer Länge von rund 4000 Metern die Trag- und die Deckschicht erneuert werden. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 850 000 Euro.

Landratsamt spricht von "Handlungsbedarf"

Ebenfalls fürs nächste Jahr vorgesehen ist ein Neubau der Bregbrücke an der K 5730 im Bereich Katzensteig. Laut Landratsamt herrscht ein "hoher Handlungsbedarf". Die Brücke sei 1973 als geschlossener Rahmen gebaut worden. Die Schäden beträfen alle Bauwerksteile. Es gebe undichte Fugen infolge drückendem Wasser, Betonabplatz-ungen, freiliegende Bewehr- ungen und Risse. Die Schutzeinrichtungen in Form von Geländern und Schutzplanken entsprächen nicht den Vorgaben der Straßenbauverwaltung.

Die Verwaltung favorisiert aufgrund der vielen Schäden einen Abriss mit Neubau. Die Maßnahme müsse im Vorfeld der Straßenbauarbeiten an der K 5730 im Bereich Katzensteig in 2018 geplant und zusammen mit der Maßnahme ausgeführt werden. Die Planung für einen Ersatzneubau sollte folgerichtig bereits dieses Jahr erfolgen, sodass keine Verzögerungen im Bauablauf 2018 einträten.

Saniert werden soll außerdem die Hinterbregbrücke an der K 5732 bei Furtwangen. Dieses Bauwerk sei als geschlossener Rahmen 1974 erbaut worden. Im Wesentlichen bestehen laut Verwaltung Schäden in Form von offenen Fugen und Unterspülung der Bachsohle sowie einiger Betonabplatzungen. Des Weitern fehlten Geländer im Bereich der Flügelwände. Das Bauwerk sei zwar in einem schlechten Zustand, die Schäden hätten jedoch keinen direkten Einfluss auf die Tragfähigkeit des Bauwerks. Eine baldige Instandsetzung sei jedoch trotzdem erforderlich.

Ohne qualifizierte Untersuchung und Festlegung der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen könnten zu den einzelnen Baumaßnahmen noch keine Angaben über die jeweiligen Kosten gemacht werden. Auch die Entwicklungen bei den Baupreisen im Bauwerkssanierungsbereich ließen eine belastbare Kostenannahme nicht zu. Deshalb schlug die Verwaltung vor, dem Straßenbauamt für die Bauwerksinstandsetzungen im Jahr 2018 einen Kostenrahmen in Höhe von insgesamt einer Million Euro zur Verfügung zu stellen und die Maßnahmen entsprechend zu planen und in diesem Kostenrahmen zu realisieren.

Entscheidung im Rahmen der Haushaltsberatungen

Welche Maßnahmen tatsächlich im Haushaltsjahr 2018 realisiert werden sollen, entscheiden der Ausschuss für Umwelt und Technik und der Kreistag im Rahmen der noch ausstehenden Haushaltsberatungen. Der Ausschuss beschloss jedoch in seiner jüngsten Sitzung, dass das Straßenbauamt die Planungen und Vorarbeiten für die genannten Straßenbaumaßnahmen ausführt und die Kosten für die Maßnahmen in den Haushaltsentwurf 2018 aufnimmt.