Gehwege müssen von Bewuchs freigehalten werden. Foto: Pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Ortschaftsrat: Mahnschreiben der Stadtverwaltung erregt Unmut / Vorschrift gilt für jedermann

Furtwangen-Schönenbach (sh). Ziemlich entrüstet fragte ein Bürger in der Sitzung des Ortschaftsrates an, wer für ein Mahnschreiben der Stadtverwaltung bezüglich des Heckenschneidens verantwortlich sei. Seit 30 Jahren wohne er in Schönenbach und habe 28 Jahre lang die Hecken immer selbst geschnitten.

In den vergangenen beiden Jahren kam nun plötzlich eine Aufforderung von der Stadt, die Hecken zu schneiden. Ortsvorsteher Hansjörg Hall erwiderte, dass auch eine ganze Reihe anderer Bürger diese Schreiben erhalten hätten, da die Gehwege von Bewuchs freigehalten werden müssten: "Ordnung muss sein". Der Bürger zeigte sich allerdings überzeugt, dass es um das Grundstück herum ordentlich aussieht. Außerdem würde seine Frau mit viel Aufwand die öffentliche Treppe immer wieder von Unkraut befreien. Unter diesen Umständen werde man dies wohl nicht mehr tun.

Ortschaftsrat Arnold Hettich machte deutlich, dass Bürger aus dem Ortsteil auch die Ortschaftsräte ansprechen, die dieses dann weitergeben müssten. Und Ortsvorsteher Hansjörg Hall, der den Bürger zwischendurch auch zur Mäßigung seiner Ausführungen mahnen musste, erinnerte daran, dass er ihn schon vor längerem daraufhin angesprochen habe.

Auch er selbst fühle sich beim Nutzen dieser Gehsteige durch den Bewuchs gestört. Ralph Wehrle ergänzte noch einmal, dass diese Vorschriften für alle Bürger gelten. Zu einer Lösung dieser Meinungsverschiedenheiten zwischen Ortschaftsrat und Bürger kam man in dieser Diskussion allerdings nicht.