Ein 68-jähriger Waffennarr wurde vor dem Amtsgericht verurteilt. Er bekam eine Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgestzt wird. Foto: dpa/Symbolfoto

68-Jähriger vom Amtsgericht verurteilt. Prozessbeteiligte werden vor der Verhandlung durchsucht.

Furtwangen/VS-Villingen - Alle Reue und Entschuldigungen halfen nichts: Das Amtsgericht Villingen verurteilte gestern einen 68-Jährigen aus dem oberen Bregtal, der nach eigenen Angaben "eine Affinität zu Waffen" hat, wegen unerlaubtem Waffenbesitz zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährungszeit. Zudem muss er 1500 Euro zahlen.

Die Sicherheitsvorkehrungen am Amtsgericht waren vor der Verhandlung hoch: Zwei Polizeibeamte durchsuchten den Angeklagten und die Zuschauer nach Waffen – gefunden wurde glücklicherweise nichts. Diese Vorkehrung war veranlasst worden, weil in der Wohnung des Angeklagten 2012 ein ganzes Waffenarsenal sichergestellt worden war – die meisten besaß der Mann legal, drei jedoch hatte er geerbt, besaß dafür aber nicht die rechtliche Erlaubnis und bewahrte sie außerdem frei zugänglich im Schlafzimmer auf. Zudem wurde ihm vorgeworfen, in der ganzen Wohnung Munition gehortet zu haben.

"Ich bereue das zutiefst"

Vor allem der Besitz einer vollautomatischen Maschinenpistole, die unter das Kriegswaffengesetz fällt, wog bei der Anklage schwer. Der Mann aus dem oberen Bregtal gab ohne Umschweife zu, dass er gewusst habe, dass er sowohl diese, als auch die anderen beiden Waffen nicht hätte besitzen dürfen.

Warum er sie nicht abgegeben hatte, konnte er sich selbst nicht erklären. Auch auf die Frage des Staatsanwalts, warum in der ganzen Wohnung Munition herumlag, hatte er keine Antwort. Mehrere Male entschuldigte sich der Angeklagte, sagte: "Ich bereue das zutiefst."

Urteil soll abschreckende Wirkung haben

Der Rentner gab ohne Umschweife zu, generell ein Liebhaber von Waffen zu sein. Mehrere Stunden in der Woche sei er mit seinen legal erworbenen Waffen am Schießstand gewesen – habe sie nur für sportliche Zwecke verwendet. Nur einmal, da habe er beim Putzen einer Sportwaffe drei Mal "aus der Hüfte heraus" in die Decke geschossen. "Das ist gemeingefährlich, was sie da machen", kommentierte der Staatsanwalt. Das sah der Angeklagte etwas anders, denn er sei alleine zu Hause gewesen, eine Gefährdung anderer sehe er nicht

Bei der Durchsuchung 2012 beschlagnahmte die Polizei alle Waffen. Während der Verhandlung sagte der Angeklagte, dass er auf die Rückgabe der Gewehre, für die er einen Waffenschein besitzt, verzichte.

Richter Christian Bäumler sprach in seiner Urteilsbegründung in Bezug auf die Maschinenpistole von einem "schwerwiegenden Vergehen". Das Urteil solle eine "abschreckende Wirkung" haben.