Der Fall Wohlfahrt endete am Freitag im Amtsgericht Freudenstadt. Foto: Rath Foto: Schwarzwälder-Bote

Prozesse: Rechtsstreit Wohlfahrt gegen Traube Tonbach endet in Freudenstadt

Baiersbronn/Freudenstadt. Der Rechtsstreit Wohlfahrt gegen die Traube Tonbach vor dem Arbeitsgericht Pforzheim ist jetzt endgültig abgeschlossen. Beide Seiten stimmten am Freitag in Freudenstadt einem Vergleich zu – machten es aber noch mal spannend.

Denn im Grundsatz waren sich beide Seiten bereits vor dem Gütetermin handelseinig. Dennoch trafen sich Slavka Wohlfahrt mit ihrer Anwältin Leonie Frank sowie Hoteldirektor Jan Kappler und Traube-Anwalt Frank Hahn im Amtsgericht Freudenstadt. Harald Wohlfahrt, Drei-Sterne-Koch und Ehemann von Slavka Wohlfahrt, saß in den Publikumsreihen. Rund eine Stunde lang argumentierten die beiden Anwälte hin und her. Hans Weischedel, Direktor des Arbeitsgerichts, wurde es irgendwann offenbar zu bunt: Die Situation sei "mittlerweile jenseits von Gut und Böse".

Kündigung oder nicht?

Warum trafen sich die Konfliktparteien überhaupt vor dem Richter, wenn sie sich im Kern doch einig sind? Der Wohlfahrt-Anwältin ging es in erster Linie offenbar darum, dass ihre Mandantin keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, sondern eine Kündigung erhält. Hintergrund: Bei einer Vertragsaufhebung gibt es eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld und weitere Nachteile, etwa bei den Beiträgen zur Krankenversicherung. Die Traube lehnte die Kündigung ab. "Das kommt für uns auf keinen Fall infrage", sagte Traube-Anwalt Hahn. Beim Angebot der Geschäftsführung stehe sie finanziell besser da, als wenn sie arbeiten würde. Außerhalb des Gerichtssaals erklärte Hahn, die Traube Tonbach lege ihr beruflich keine Steine in den Weg. "Sie kann machen, was sie will und von uns aus zu Sackmann gehen. Von unserer Seite: keine Auflagen, kein Problem." Beim jetzt vereinbarten Ausscheidedatum wäre Slavka Wohlfahrt 63 Jahre alt.

Noch einmal beharkten sich die Anwälte über Details: Wohlfahrt, bis dato 31 Jahre im Unternehmen tätig, hatte zu ihrem Arbeitsvertrag einen Zusatz aus der Zeit, als sie nach der Familienpause in den Beruf zurückkehrt war. Dieser besagt, dass sie im Frühstücksservice eingesetzt wird. Zuletzt war sie dort aber abgezogen und in ein A-la-Carte-Restaurant versetzt worden, ohne Gästekontakt. Weischedel deutete an, dass auf den ersten Blick nicht klar zu sagen sei, welcher Teil des Gesamtvertrags nun der maßgebliche sei. Weitere zu klärende Frage sei, welche Arbeiten in einem Restaurant unter "Service" überhaupt zu verstehen seien und welche nicht. Gehört das Putzen der Kronleuchter dazu? Weischedel, der öfter die Stirn in Falten legte, erklärte, dass auch dies im Detail zu untersuchen sei, falls eine der beiden Seiten den Fall "durchprozessieren" wolle, ebenso die Rechtmäßigkeit der Abmahnung.

Nach einer Nachverhandlung der Konditionen und kurzer Verhandlungspause stand der Vergleich. Ergebnis: Wohlfahrt scheidet zum 30. Juni 2018 per Aufhebungsvertrag aus, ist aber ab sofort freigestellt. Sie bekommt eine Abfindung, bis zum offiziellen Austritt weiter ihren Lohn inklusive Nachtzuschläge und anteiliges Weihnachtsgeld sowie ein untadeliges Zwischen- und Abschlusszeugnis. Darüber hinaus verpflichteten sich beide Parteien, sich öffentlich nicht negativ über die andere Seite zu äußern. Um 12.29 Uhr bekundeten beide Seiten mit einem Nicken Richtung Weischedel, dass der Vergleich unterschriftsreif ist.

Geschäftsführer Kappler äußerte sich nach Verhandlungsende froh über die Einigung, drückte aber noch einmal seine "große Enttäuschung" über die beiden Arbeitsgerichtsprozesse von Harald und Slavka Wohlfahrt aus. "Das muss man so nicht machen. Das war keine schöne Geschichte." Die Haltung des Hauses in den beiden Verfahren sei "der richtige Weg" gewesen. Die Prozesse hätten Folgen für das Image des Hauses. Allerdings blicke die Geschäftsführung jetzt in die Zukunft. Die erste Auszeichnung der "Schwarzwaldstube" unter der Leitung des neuen Küchenchefs Torsten Michel sei da, die bisherige Bewertung im Schlemmer-Atlas sei gehalten worden.

Beide Seiten erleichtert

Auch Harald Wohlfahrt (61) zeigte sich am Ende erleichtert: "Ich bin glücklich, dass das Ganze jetzt abgeschlossen ist." Es sei nicht Absicht gewesen, dem Haus "Schaden zuzufügen". Zum Abschied gaben sich er und Anwalt Hahn noch im Gerichtssaal die Hand.