Die Vertreter der Stadt- und Gemeindeverwaltungen mit dem Kreis-Wirtschaftsbeauftragten Ralf Bohnet (links) und Natalie Huschka vom Regierungspräsidium Karlsruhe (Siebte von rechts) Foto: Eisele Foto: Schwarzwälder Bote

Förderprogramm: ELR-Schwerpunkt liegt 2020 auf leerstehenden Häusern

Investitionsspritze für die Ortskerne: Das Land schießt 2020 mehr Geld für innerörtliche Entwicklung und Wirtschafts-Förderung im wörtlichen Sinne zu.

Kreis Freudenstadt. Dies sehen die neuen Schwerpunkte des Entwicklungsprogramms ländlicher Raum (ELR) vor. Für den Kreis Freudenstadt vorgestellt wurden die Eckpunkte jetzt bei einer Infoveranstaltung für die Gemeinden im Landratsamt.

ELR ist das wichtigste Strukturförderprogramm im Landkreis Freudenstadt, teilt das Landratsamt mit. Um über Neuigkeiten und Veränderungen im Antragsverfahren sowie bei den Fördermöglichkeiten zu informieren, hatte die Wirtschaftsförderung des Landkreises eine Tagung für die ELR-Beauftragten der Gemeinden organisiert. Alle Gemeinden des Landkreises seien vertreten gewesen. Der Wirtschaftsbeauftragte des Landkreises, Ralf Bohnet, sprach von einer "sehr guten Resonanz". Dies unterstreiche die Wichtigkeit des ELR-Programms für die Entwicklung im ländlichen Raum.

Mit dabei war Natalie Huschka vom Regierungspräsidium Karlsruhe, die dort ebenfalls für das ELR-Programm zuständig ist. Sie stellte die Entwicklung des ELR-Programms in den vergangenen Jahren dar, wobei deutlich geworden sei, dass das ELR für private Bauherren im Wohnungsbau sowie für die Gewerbebetriebe ein attraktives Förderprogramm darstelle. So flossen allein 2019 Fördergelder in Höhe von über drei Millionen Euro in den Landkreis Freudenstadt. Damit würden wichtige Projekte auf privater, gewerblicher sowie kommunaler Ebene angestoßen und umgesetzt.

Auf Landesebene betrage das Fördervolumen 75 Millionen Euro. Damit würden Investitionen in einer Höhe von 620 Millionen Euro auf Landesebene angestoßen. Huschka erläuterte anschließend die Neuerungen und Veränderungen. So gebe es nach wie vor die Förderschwerpunkte Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen.

Antragsfrist bis September

In der neuen Förderperiode 2020 solle vor allem der Innenentwicklung der Dörfer besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Immer mehr leer stehende ältere Häuser prägten oft das Ortsbild. Sie sollen zu neuem Wohnraum oder auch Geschäftsräumen umgebaut werden. Dafür solle die Hälfte des Fördervolumens eingesetzt werden. Auch auf die Förderung von Dorfgasthäusern als Kulturgut werde besonderen Wert gelegt. Die Förderquote werde entsprechend erhöht. Mit diesem Strukturförderprogramm sollen gezielt die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten und ausgebaut sowie lebendige Ortskerne geschaffen werden, so Huschka.

Der Abgabetermin für die Förderanträge ist erneut der 30. September. Anträge müssen über die jeweilige Gemeindeverwaltung beim Landratsamt Freudenstadt spätestens zu diesem Termin eingereicht werden. Bürger können sich entweder bei ihrer Gemeindeverwaltung oder auch beim Landratsamt Freudenstadt informieren.  Kontakt: Wirtschaftsförderung, Ralf Bohnet, Telefon 07441/9 20 10 20 und E-Mail r.bohnet@landkreis-freudenstadt.de.