Hieb laut Gericht nicht gerechtfertigt. Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Freudenstadt/Rottweil - Ein Jahr und sechs Monate Jugendstrafe, zur Bewährung ausgesetzt: So lautet das Urteil im Fall um den tödlichen Faustschlag beim Freudenstädter Stadtfest am 5. Juli 2015.
Die erste Große Jugendkammer am Landgericht Rottweil verurteilte den zur Tatzeit 17-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Angeklagte habe den Tod des Opfers nicht billigend in Kauf genommen, heißt es in der Urteilsbegründung. Durch den Schlag erlitt der Geschädigte eine schwere Hirnblutung, der er noch in den Morgenstunden des selben Tages erlegen ist.
Die Gruppe um das spätere Opfer geriet nach Verlassen des Stadtfests in Freudenstadt im Bereich des Stadtbahnhofs gegen 2 Uhr in eine Auseinandersetzung mit einem zur Tatzeit 22-Jährigen, in deren Verlauf die Gruppe mit einem Messer bedroht wurde.
Die dreiköpfige Gruppe verließ daraufhin den Bereich des Stadtbahnhofs und traf auf einem abgelegenen Verbindungsweg an der Bahnlinie auf eine mindestens zehnköpfige Gruppe von Jugendlichen, zu der auch der Angeklagte gehörte. Die Gruppe des Angeklagten bot sich an, den Vorfall mit dem Messer "zu klären". Beide Gruppen begaben sich zum Stadtbahnhof, wo sie den 22-Jährigen trafen. Dieser konnte die Gruppe um den Angeklagten jedoch fälschlich davon überzeugen, dass es zuvor zu gar keiner Bedrohung mit einem Messer gekommen sei.
Angeklagter über vermeintliche Lüge erbost
Der Angeklagte war erbost über die vermeintliche Lüge der Gruppe um das spätere Opfer. Er wurde mehrmals handgreiflich. Dies nahm der 21-jährige Begleiter des Opfers zum Anlass, dem Angeklagten einen Fausthieb gegen den Kopf zu versetzen. Der Angeklagte ging zu Boden, rappelte sich aber auf und verfolgte die flüchtende Gruppe. Dabei kam es zu dem – nicht gerechtfertigten – tödlichen Faustschlag gegen den Kopf des 19-jährigen Opfers.
Strafe zur Bewährung ausgesetzt
Die Vollstreckung der Jugendstrafe setzte die Kammer zur Bewährung aus, da nicht mit weiteren Straftaten des Angeklagten innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit zu rechnen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.