Wegen Spielsucht wandert ein 29-Jähriger ins Gefängnis. (Symbolbild) Foto: Archiv

Mit Online-Betrügereien Geld zum Spielen verschafft. Berufung von Landgericht Rottweil abgelehnt.

Freudenstadt - Er hat vier Mal innerhalb eines halben Jahres hochwertige Auto-Felgen über ein Online-Auktionshaus verkauft, die verkauften Gegenstände aber nie geliefert. Um insgesamt rund 4800 Euro hat ein 29-jähriger Mann mehrere Handelspartner so betrogen.

Im Juli diesen Jahres war der 29-Jährige deshalb wegen gewerbsmäßigen Betrugs in vier Fällen vom Amtsgericht Freudenstadt zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden, danach aber in Berufung gegangen. Diese wurde nun vor dem Landgericht Rottweil abgelehnt.

Grund für die Berufung sei eine Therapie, die der Angeklagte wegen seiner Spielsucht beginnen möchte. Dies sei aber nur möglich, solange er sich in Freiheit befinde, erklärte der Anwalt des Angeklagten. Deshalb stellte dieser den Antrag, die Freiheitsstrafe herabzusetzen und zur Bewährung auszusetzen und an die Bedingung einer Spielentwöhnungstherapie zu knüpfen.

Sachverständiger attestiert pathologische Spielsucht

Die Sucht war im ersten Verfahren nicht diagnostiziert worden. In der Berufungsverhandlung erkannte ein Sachverständiger aber nun eine pathologische Spielsucht. Die Betrügerein dienten zur Geldbeschaffung, da das Einkommen als Koch schnell verspielt war. "Irgendwann ist einfach alles weg. Dann guckt man, woher das Geld kommt", erklärte der Angeklagte.

Es war aber nicht das erste Mal, dass der Angeklagte mit dem Gesetz in Konflikt kam. 2015/2016 saß er schon einmal wegen Betrugs im Gefängnis. Weitere Vorstrafen, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs, füllen seine Akte. Eine Bewährungszeit lief während der erneuten Online-Betrügereien noch.

Das Gericht verwarf die Berufung. Die einschlägigen Vorstrafen, zu der der Angeklagte schon vor Beginn der Spielsucht verurteilt worden war, die offene Bewährung und das Strafmaß, das in erster Instanz an der unteren Bemessungsgrenze gewesen sei, geben keinen Anlass für eine Berufung, erklärte der Vorsitzende Richter Geiger.