Beschlagnahmte Gegenstände der Black Jackets. Foto: Archiv

Nach zwischen Black Jackets und United Tribuns: 21-Jähriger aus Baiersbronn akzeptiert Strafbefehl nicht.

Freudenstadt/Rottweil - In einem Fast-Food-Restaurant hatte es in Rottweil eine Schlägerei zwischen den verfeindeten Rockergruppen United Tribuns und Black Jackets gegeben, wobei ein Vorstandsmitglied der United Tribuns schwer verletzt worden war. Vor dem Freudenstädter Amtsgericht musste sich nun ein 21-jähriger Mann aus Baiersbronn verantworten, der damals mit von der Partie war und dem vorgeworfen wurde, an der "Bildung bewaffneter Gruppen" beteiligt gewesen zu sein. Gegen einen an ihn ergangenen Strafbefehl hatte er Einspruch erhoben.

Der Vorfall, der dem jungen Mann die Anzeige einbrachte, hatte sich am Ostermontag 2012 ereignet. Die Schlägerei in dem Fast-Food-Restaurant hatte die Polizei, auch nach einem Warnhinweis des LKA Mainz, in Alarmbereitschaft versetzt. Die Ermittler fürchteten, dass beide Gruppen anschließend noch aufeinander losgehen könnten. Eine Zivilstreife hatte beobachtet, dass sich eine Fahrzeuggruppe auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Zimmern traf. Als das Zivilauto vorfuhr, flüchteten die Bandenmitglieder. Die Aussage eines Zivilfahnders vor Gericht: "Die checken das gleich, wenn die Polizei kommt, auch wenn es sich nicht um ein Polizeidienstfahrzeug handelt", quittierte der Angeklagte mit einem stolzen Lächeln.

Die Gruppe fuhr dann auf die Autobahnanschlussstelle Rottweil und von dort in Richtung Singen. Auf einem Autobahnparkplatz in der Nähe von Villingen-Schwenningen stoppte die Gruppe wieder – Gelegenheit für die Polizei zuzuschlagen. 25 Fahrzeuge mit 72 Insassen hatten sich versammelt. Alle wurden, wie auf einem Video, das von der Polizei gedreht und von Amtsgerichtsdirektor Richter Axel Benz vorgeführt wurde, kontrolliert, ihre Personalien festgestellt und die Autos mit ihren Kennzeichen dokumentiert. Auch der Angeklagte, der aus einem der drei Fahrzeuge mit dem Freudenstädter Kennzeichen ausstieg, war deutlich zu sehen.

Das mitgeführte Waffenarsenal – eine Pistole, zahlreiche Messer, Macheten, Baseballschläger, Schlagstöcke und Vieles mehr – wurde von der Polizei beschlagnahmt. Bei dem Angeklagten selbst wurde zwar keine Waffe gefunden, im fraglichen Auto lagen allerdings zwei Paar Kampfhandschuhe.

Die Anklage "Bildung bewaffneter Gruppen" bedeutet nach Paragraf 127 StGB, dass die Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe allein schon einen Tatbestand erfüllt, der einen Strafbefehl zur Folge hatte. Dieser beinhaltete eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 15 Euro.

An den Vorfall selbst konnte sich der Angeklagte vor Gericht angeblich nicht mehr erinnern, was Richter Benz und Oberamtsanwalt Paul Trick nicht glauben wollten.

Benz ermahnte den Angeklagten, den Strafbefehl zu akzeptieren, weil ihm nach einer weiteren Verhandlung eine Strafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro drohen würde. Sollte er den Strafbefehl nicht akzeptieren, wird die Verhandlung am 13. Mai fortgesetzt.