Im Freudenstädter Amtsgericht muss sich ein Mann wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Foto: Archiv

Mann verweigert Aussage. Prozess um Gefährdung des Straßenverkehrs auf B 294 wird am 12. Februar fortgesetzt.

Freudenstadt - Gewagte Überholmanöver: Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs muss sich ein 28-Jähriger seit gestern vor dem Freudenstädter Amtsgericht verantworten.

Flapsig ausgedrückt, wird dem aus der Bodenseeregion stammenden International Sales and Marketing-Manager ein reichlich rüpelhafter Fahrstil zur Last gelegt.

Am 1. August des vergangenen Jahres soll der Angeklagte auf der Bundesstraße 294 zwischen Besenfeld und Freudenstadt unterwegs gewesen sein. Dabei, so der Vertreter der Anklage, habe der Mann mit seinem BMW zunächst zwei vor ihm fahrende Fahrzeuge überholt und sei schließlich, in einer lang gezogenen Rechtskurve vor Freudenstadt, auch noch an einem Lastwagen und mehreren dahinter fahrenden Autos vorbeigezogen. Das Ganze trotz Gegenverkehrs und unter Nichtbeachtung diverser durchgezogener Linien und Abbiegespuren. Die Fahrer zweier von ihm überholter Fahrzeuge seien so zu Abbrems- und Ausweichmanövern genötigt worden.

Ein eigens geladener Verkehrs-Sachverständiger untermauerte die Darstellung der Anklage. Um einen vorausfahrenden Personenwagen mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern zu überholen, brauche es eine Sichtweite von 900 Metern, so der Gutachter. Der Angeklagte soll seine Überholmanöver auf Höhe der Mülldeponie Bengelbruck, den Abzweigungen nach Obermusbach und ins Gewerbegebiet Sulzhau sowie in einer Rechtskurve kurz vor Freudenstadt gestartet haben. Dort, so der Gutachter, lägen die Sichtweiten bei 500, 550, 300 und 260 Meter.

Saß der Angeklagte überhaupt hinterm Steuer?

Ein gefahrloses Überholen sei an diesen Stellen nicht möglich, bilanzierte der Sachverständige. Für den Vertreter der Anklage stand folglich fest: Der Angeklagte ist zur Führung eines Fahrzeugs charakterlich ungeeignet. Doch saß der mittlerweile im spanischen Barcelona wohnhafte Mann überhaupt hinterm Steuer? Um diese Frage eindeutig beantworten zu können, bedarf es weiterer Ermittlungen. Weswegen der Prozess am Donnerstag, 12. Februar, um 8.30 Uhr in die zweite Runde geht.

Drei der vier geladenen Zeugen konnten den 28-Jährigen jedenfalls nicht eindeutig als Fahrer des BMW identifizieren. Die vierte Zeugin wiederum hüllte sich in Schweigen: Die 54-jährige Mutter des Angeklagten machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Was für den weiteren Prozess nicht ohne Folgen blieb, denn die ersten Aussagen der Betriebswirtin können so juristisch nicht mehr gewertet werden. In einer ersten Befragung durch die Polizei hatte die Frau ihren Sohn als Fahrer des BMW angegeben. Dieser, sagte die Mutter damals aus, sei in Eile gewesen, da er einen Flug habe erreichen wollen.

Der Angeklagte selbst trug ebenfalls nichts zur Klärung des Sachverhalts bei. Er beließ es bei dem Satz: "Ich möchte keine Angaben machen". Noch nicht einmal zu dem Arbeitgeber, bei dem er zum Tatzeitpunkt beschäftigt war. Den hätte Amtsgerichtsdirektor Axel Benz für weitere Ermittlungen aber gerne genannt bekommen. Der Richter schickte schon mal voraus: "Den kriegen wir auch so ermittelt, da brauchen sie gar keine Angst haben." Allein, es nützte nichts. Der Angeklagte blieb schweigsam. "Man kann es leicht machen oder kompliziert", schloss ein mittlerweile denn doch leicht gereizter Amtsgerichtsdirektor.