Deutsch-Türkischer Unternehmer wirtschaftet an Gesetzen vorbei. Fünfstellige Forderung allein von Rentenversicherung.

Freudenstadt - Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen Betrugs und der Vorspiegelung falscher Tatsachen wurde ein 58-jähriger Mann vom Freudenstädter Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der türkische Staatsangehörige, der nur wenig Deutsch spricht, hatte sich in den Jahren 2012 bis 2014 in Deutschland mit einer Baufirma selbstständig gemacht, Schwarzarbeiter aus Polen und Rumänien beschäftigt und keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Dadurch entstand der Deutschen Rentenversicherung ein Schaden in Höhe von nahezu 37.000 Euro, für die sich der Mann jetzt vor Gericht in zwölf Anklagepunkten verantworten musste.

Außerdem wurde ihm von der Staatsanwaltschaft noch ein Betrugsdelikt und die Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Last gelegt, weil er während seiner Zeit als Selbstständiger eine Rechnung über Baumaterial bei einem Flaschnergeschäft im Kreisgebiet nicht bezahlt hatte und noch eine Forderung über 2000 Euro offen steht.

Der Mann, der bereits seit 1981 in Deutschland lebt, hatte 2012 eine Firma für Arbeiten aller Art am Bau und im Garten gegründet. Es stellte sich vor Gericht heraus, dass er dabei viele zwielichtige und undurchsichtige Geschäfte getätigt hatte – teilweise auch mit einem dubiosen Geschäftspartner –, die oft mit Vorschüssen und Bargeld seiner Auftraggeber am Staat vorbeigeleitet wurden.

Auch die Arbeiter, die vorwiegend aus Polen und Rumänien kamen, bezahlte er während dieser Zeit mit Bargeld, ohne sie zu versichern und ohne dass er die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialbeiträge abführte. Auf Nachfrage von Amtsgerichtsdirektor Michael Gross ließ der Angeklagte allerdings übersetzen, er sei unschuldig. Zudem plane er, sich im neuen Jahr erneut selbstständig zu machen. Mehrere Zeugen informierten das Gericht von den Gepflogenheiten des ehemaligen "Geschäftsmanns", der bereits 2011 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung sei ihm damals allerdings nicht genehmigt worden, gab er an.

Es gab wohl viele Missverständnisse bei den Geschäften der ehemaligen Baufirma und noch einige offene Rechnungen und viele Erinnerungslücken und Sprachbarrieren beim Angeklagten. Ein ermittelnder Polizeibeamter gab an, dass bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten ein Kalender und eine Liste mit Aufzeichnungen über die gearbeiteten Stunden seiner Beschäftigten gefunden wurde. Nur aufgrund derer konnte die Deutsche Rentenversicherung die versäumten Sozialbeträge rekonstruieren und die Schadenssumme festlegen.

Nach Bedenkzeit teilweise geständig

Nach anfänglichen Unschuldsbeteuerungen informierte der Angeklagte nach einer Bedenkzeit in der Mittagspause durch seinen Verteidiger, dass er einen Teil der ihm zur Last gelegten Anschuldigungen einräume. Aufgrund der im Übrigen zu erwartenden Strafe wurden daraufhin vom Gericht und der Staatsanwaltschaft auf die weitere Verfolgung verzichtet und einige Anklagepunkte vorläufig eingestellt.

Nach der Beweisaufnahme verlas Richter Gross noch sieben Eintragungen aus dem Bundeszentralregister. Staatsanwalt Hengstler plädierte für eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, und die Zahlung der offenen Rechnung über 2000 Euro an den Handwerksbetrieb sowie die Zahlung von 8000 an die Deutsche Rentenversicherung. Das späte Geständnis und dass die Taten schon etwas länger zurückliegen, sei ihm bei der Strafzumessung zu Gute gekommen, sagte der Staatsanwalt.

Der Verteidiger des Angeklagten bestätigte seinem Mandanten "Unbedarftheit" und "geringe kriminelle Energie", zeigte sich jedoch mit dem Strafmaß und der Wiedergutmachung des Schadens einverstanden. Amtsgerichtsdirektor Michael Gross verurteilte den Angeklagten in sieben Fällen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Betrugs zu einer zehnmonatigen Haftstrafe, die "noch einmal mit Bedenken" auf die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werde. Der Richter empfahl dem Verurteilten, sich ein Angestelltenverhältnis zu suchen und sich nicht erneut selbstständig zu machen, da er sonst Gefahr laufe, erneut straffällig zu werden.