Unter anderem, weil er mit seiner minderjährigen Freundin Cannabis konsumiert hat, musste sich ein 24-Jähriger vor Gericht verantworten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Schöffengericht verurteilt 24-Jährigen zu Bewährungsstrafe. 17-Jähriger Cannabis und Amphetamin gegeben.

Freudenstadt - Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, wurde ein 24-jähriger Mann aus dem Landkreis vor dem Freudenstädter Schöffengericht verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, mit seinem zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Freund gemeinsam Cannabis und im zweiten Fall Amphetamine konsumiert zu haben.

Die beiden Vorfälle hatten sich im Dezember 2012 und im Januar 2013 ereignet. Weil sein Freund und Arbeitskollege Probleme mit seinem Chef gehabt hatte, habe der 17-Jährige seinen Freund in seinem Zimmer Unterschlupf gewährt. Gemeinsam hätten sie dann dort das Rauschgift, das im Besitz des Angeklagten war, geraucht beziehungsweise nasal inhaliert. Der Angeklagte versicherte glaubhaft, dass es sich bei den Vorfällen um ein einmaliges Geschehen gehandelt habe, dass er heute clean sei und auch keinen Alkohol mehr trinke. "Nur ab und zu mal ein Bier", so der 24-Jährige.

Dass sein Freund zum Tatzeitpunkt noch Jugendlicher war, habe er gewusst. Aber es sei ihm nicht klar gewesen, dass die Tatsache, ihn zum Drogenkonsum zu animieren, eine Straftat ist, die mit einem Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren Gefängnis zu Buche schlagen könnte, wie es Richter Axel Benz, Direktor des Amtsgerichts, erläuterte.

Der junge Freund, der als Zeuge geladen war, sagte aus, er habe zwar zum ersten Mal Rauschgift konsumiert, sei aber durch seinen älteren Bruder aufgeklärt gewesen. So konnte man von dem Verdacht absehen, sein Kumpel habe ihn "angefixt".

Von Anfang an zeigte sich der Angeklagte geständig, reumütig und sich seiner Zuversicht, dass er eine relativ milde Strafe zu erwarten hatte, sicher. Zudem stufte das Gericht seine soziale Prognose als günstig ein, lebt er doch in einer festen Beziehung und wird im kommenden Jahr Vater.

Auch hatte er eine feste Stelle als Koch und war noch nie wegen Drogenbesitzes und entsprechendem Konsum aufgefallen. So zeigten sich Staatsanwalt und Richter äußerst gnädig und verhängten zur Freude der Verteidigerin eine recht milde Strafe.

Das Urteil wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Angeklagte eine Geldstrafe von 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation entrichten und die Kosten des Verfahrens tragen. Außerdem folgte Richter Benz dem Antrag des Staatsanwalts, der beinhaltetet, dass sich der junge Mann auf eigene Kosten regelmäßigen Urinkontrollen unterziehen muss, mit denen sich nachweisen lässt, ob er drogenfrei lebt.