Prozess: Vorbestrafter Angeklagter entschuldigt sich bei ehemaligem Kollegen für sein Verhalten

Für einen Kopfstoß, den ein 40-jähriger Mann einem Arbeitskollegen auf einer Weihnachtsfeier verpasst hatte, muss er eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen.

Freudenstadt. Eine Weihnachtsfeier für die Mitarbeiter eines Hotels geriet im Dezember vergangenen Jahres außer Kontrolle, als der betrunkene 40-Jährige seinen Kollegen so verletzte, dass dessen Oberlippe blutete (wir berichteten). Bei der Fortsetzung der Gerichtsverhandlung stellte zunächst der Rechtsanwalt des Angeklagten klar, dass sein Mandant während der ersten Verhandlung zu emotional reagiert habe. Er nehme die Verantwortung für die Verletzungen, die er seinem damaligen Kollegen zugefügt hatte, auf sich. Der Verteidiger schlug einen Täter-Opfer-Ausgleich vor.

Im Anschluss wurde der bei der Weihnachtsfeier Verletzte angehört. Er beschrieb, dass alles in Ordnung gewesen sei, als ihn aus heiterem Himmel ein Kopfstoß im Gesicht getroffen habe. Zum Arzt habe er wegen der Verletzung nicht gemusst. Einen Strafantrag gegen seinen Ex-Kollegen hatte er nicht gestellt. Der Angegriffene beschrieb den Gemütszustand des Täters am Abend der Weihnachtsfeier als sehr aufgebracht und wütend. Der Angeklagte bot vor Gericht seinem früheren Kollegen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro an, das dieser jedoch gar nicht haben wollte, da er keinerlei Probleme nach dem Vorfall gehabt habe.

Auch einer der ehemaligen Chefs des Angeklagten trat in den Zeugenstand. Laut seiner Aussage wollte der Angeklagte seine 17-jährige Tochter, die im Hotel ausgeholfen hatte, in seiner Nähe haben, weil er den Verdacht hatte, sie könnte trotz Minderjährigkeit Alkohol konsumieren.

Weil der 40-Jährige noch unter Bewährung steht, kam auch sein Bewährungshelfer zu Wort. Er berichtete, dass ein Anti-Aggressionstraining in einer Gruppe, zu der der Angeklagte altersmäßig nicht gepasst habe, keinen Erfolg gebracht habe. Der Bewährungshelfer empfahl deshalb Einzelsitzungen. Dabei könnten wohl auch die Kriegserlebnisse in seinem Heimatland Kosovo aufgearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro. Dabei wirkten seine vier Vorstrafen strafverschärfend. Der Verteidiger des Angeklagten verglich die Vorstrafen nicht mit der jetzigen Kurzschlussreaktion, die aus seiner Sicht keine typische Körperverletzung darstelle. Er zeigte sich mit den Forderungen der Staatsanwaltschaft jedoch einverstanden.

Amtsgerichtsdirektor Michael Gross verhängte, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, eine 600-Euro-Geldstrafe, die der 40-Jährige in monatlichen Raten abstottern darf. Dadurch, dass der Angeklagte die Tat eingeräumt und sich auch beim Opfer entschuldigt habe, sei eine Geldstrafe aus Sicht des Richters ausreichend, obwohl eine Freiheitsstrafe im Raum gestanden habe. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.