Mit 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte sich der Angeklagte ans Steuer eines Kleinbusses gesetzt. Symbolbild. Foto: Arthur McDaughtry / shutterstock

30-jähriger Mann mit 2,55 Promille rammt mit Auto Leitplanken und Schilder. Große Erinnerungslücken.

Freudenstadt - Wegen eines fahrlässigen Vollrauschs wurde vom Freudenstädter Amtsgericht ein 30-jähriger Mann aus Rheinland-Pfalz zu einer Haftstrafe verurteilt. Mit 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte er sich im vergangenen Jahr ans Steuer eines Kleinbusses gesetzt – mit Folgen.

Der Mann wurde aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal geführt. Da er schon zwei Verhandlungstermine hatte platzen lassen, hatte man ihn ein paar Tage vor dem Gerichtstermin festgenommen und am Verhandlungstag zum Amtsgericht gebracht.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in volltrunkenem Zustand mit 2,55 Promille Alkohol im Blut und ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Kleinbus gefahren zu sein und ein anderes Fahrzeug sowie Leitplanken, Schilder und Pfosten am Straßenrand gerammt zu haben. Der Angeklagte war im November 2016 als Gleisbau-Monteur im Kreisgebiet tätig und wohnte zusammen mit Kollegen in einem Gasthof in Steinwald. Nachmittags gegen 14 Uhr rammte er beim Ausparken zunächst Auto und beschädigte dann, als er in Schlangenlinien auf der Hauptstraße weiterfuhr, Straßenschilder und Befestigungspfosten.

Angeklagter zeigt sich reumütig

Auf Nachfrage des Gerichts zeigte sich der Angeklagte reumütig und war bereit, eine Aussage zu machen. Er schluchzte und weinte, erzählte von seiner Lebensgeschichte, von einem Vater, der Alkoholiker war und gestorben ist, von seiner Ex-Freundin und den beiden gemeinsamen Kindern, von Krankheiten und Geldproblemen und davon, dass er insgesamt schon zwei Jahre im Gefängnis gesessen hatte. Auch zu den Tatvorwürfen machte er Angaben. Jedoch konnte er sich nicht daran erinnern, dass er im Vollrausch Auto gefahren sein soll. Die Arbeiterkolonne sei an besagtem Tag von der Nachtschicht in der Gaststätte angekommen. Er habe dann ein paar Bier und auch härtere Sachen getrunken, erzählte er. Allerdings habe er dann ein Filmriss gehabt und sich erst wieder erinnern können, dass ihm im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen wurde.

"Ich weiß nicht mehr, ob ich noch Auto gefahren bin, aber es spricht alles dafür", sagte er. Sein Kollege habe gesagt, er sei gefahren. Er habe doch auch gar keinen Führerschein, gab er auf Nachfrage von Amtsgerichtsdirektor Michael Gross zu.

Ein Zeuge, der die Schlangenlinienfahrt des Kleinbusses beobachtet hatte, sagte aus, er sei am Tattag gegen 14 Uhr Richtung Schömberg gefahren, als ein Fahrzeug vor ihm hin- und her geschlingert sei und schließlich Leiplanken, Schilder und Pfosten "abgeräumt" habe, erzählte er. Das Fahrzeug sei dann in einen Waldweg gefahren. Er habe ein Foto vom Autokennzeichen gemacht und vor dem Kleinbus angehalten, um die Polizei zu verständigen. Er habe außerdem beobachtet, dass ein Mann das Fahrzeug kurz verlassen hatte, in den Wald gegangen und wieder eingestiegen war. Dann sei das Auto zurück Richtung Steinwald gefahren.

Klar als Fahrer identifiziert

Als weiterer Zeuge war der Fahrer des demolierten Autos. Er hatte aus der Gastwirtschaft beobachtet, wie der Kleinbus beim Rückwärtsfahren auf sein Auto fuhr. Solange er seinen Fahrzeugschaden begutachtet habe, sei der Kleinbus wieder zurückgekommen und habe geparkt. Der Zeuge identifizierte den Angeklagten eindeutig als Fahrer des Wagens. Er hatte an die Fahrzeugscheibe geklopft und danach die Fahrertür geöffnet. Dann sei der stark nach Alkohol riechende Mann auch schon herausgekippt, erläuterte er vor Gericht.

Eine Polizistin sagte aus, dass der Fahrer des Wagens so stark alkoholisiert gewesen sei, dass es ihm schwer gefallen sei, zu reden. Richter Gross verlas acht Eintragungen des Angeklagten aus dem Bundeszentralregister. Die meisten Verurteilungen waren aufgrund von alkoholbedingten Verkehrsdelikten und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Nach der Beweisaufnahme plädierte die Staatsanwaltschaft für eine sechsmonatige Haftstrafe. Die Verteidigung war der Meinung, der Mann habe noch einmal eine Chance verdient, denn der Angeklagte habe gearbeitet und deshalb die Gerichtstermine platzen lassen.

Amtsgerichtsdirektor Michael Gross verhängte dem Angeklagten eine Haftstrafe von drei Monaten und zwei Wochen sowie eine Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis von zwei Jahren.