Abgabefrist für Steuererklärungen 2018 endet am 31. Juli. Einheitlicher Termin gilt für alle.

Freudenstadt - Die Abgabefrist für Steuererklärungen 2018 naht. Darauf weist das Finanzamt Freudenstadt hin.

Um den Bürgern mehr Zeit zur Abgabe der Steuererklärung zu geben, gilt nun für alle Steuererklärungen eine einheitliche Abgabefrist bis zum 31. Juli 2019, schreibt die Behörde. Die frühere Frist zum 31. Mai wurde um zwei Monate verlängert, damit alle genügend Zeit hätten, sich eingehend mit der Erstellung der Steuererklärung zu beschäftigen. Diejenigen, die in den nächsten Wochen den Urlaub genießen wollen, sollten dies deshalb vorher angehen. Der schnellste und einfachste Weg sei hierbei, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Das beschleunigt noch einmal das Verfahren.

Außerdem könnten Steuerpflichtige im nächsten Jahr wieder auf ihre gespeicherten Daten zurückgreifen. So spare man sich das Abtippen von vielen Daten. Die Internetanwendung www.elster.de wird von der Finanzverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellt. Dabei können beim Finanzamt gespeicherte Daten abgerufen werden. Lohnbescheinigungen, Rentenmitteilungen und Krankenversicherungsbeiträge werden danach automatisch in das richtige Feld der Steuererklärung eingefügt.