Das Marihuana und das Haschisch will der Angeklagte nur für den Eigenkonsum gekauft haben. Foto: ©Juniart-stock.adobe.com

Bewährungsstrafe für 35-jährigen Mann. Krebserkrankung Grund für Cannabiskonsum.

Freudenstadt - Mit einer erneuten Bewährungsstrafe kam ein 35-jähriger Freudenstädter davon. Verurteilt wurde er am Donnerstag im Amtsgericht Freudenstadt vor dem Schöffengericht nur wegen des Besitzes einer nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln. Der Handel damit konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Angesichts seines langen Vorstrafenregisters und der Tatsache, dass er noch in einer laufenden Bewährungszeit straffällig geworden ist, fiel das Urteil vergleichsweise milde aus: elf Monate, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Mit dem Urteil folgte Amtsgerichtsdirektor Michael Gross teilweise dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwar elf Monate gefordert hatte, eine Bewährungsstrafe jedoch ablehnte. Die Staatsanwältin sah, anders als der Pflichtverteidiger, beim Angeklagten keine günstige Sozialprognose.

Das milde Urteil hat der verheiratete Familienvater vor allem der Tatsache zu verdanken, dass das Gericht seinen ausführlichen Angaben zu den Tatumständen und zu seiner Lebenssituation Glauben schenkte. Er gab an, die bei ihm bei einer Hausdurchsuchung der Polizei gefundenen knapp 40 Gramm Marihuana und etwas mehr als 41 Gramm Haschisch einzig für den Eigenkonsum gekauft zu haben. Grund dafür, dass er nach Jahren rückfällig geworden sei, so der Angeklagte, sei seine Krebserkrankung. Die Diagnose und die anschließenden Chemo- und Strahlentherapien hätten ihn körperlich und seelisch stark belastet, versicherte er.

Der Versuch, legal über den Hausarzt an Cannabis zu kommen, um die Schmerzen zu lindern und die Krankheit besser zu ertragen, sei fehlgeschlagen, weswegen er sich die Drogen bei einem ihm bekannten Dealer in Offenburg, dessen Name er nicht nennen wollte, beschafft habe. Und weil ihm das Gehen während der Therapie schwer gefallen sei, habe er sich gleich mit einer größeren Drogenmenge eingedeckt. Seinen Konsum gab der Angeklagte mit 30 bis 40 Gramm im Monat an. "Das Cannabis hat mir auf jeden Fall geholfen – einen Verkauf habe ich nie betrieben", versicherte er. Nur einmal habe er einem ehemaligen Arbeitskollegen ein paar Gramm abgegeben – nicht umsonst, sondern zum Einkaufspreis.

Sowohl dieser Zeuge, als auch ein Polizeibeamter bestätigten größtenteils die Aussage des Angeklagten. Der Richter verlas vor den Plädoyers ein Wirkstoffgutachten des Landes Baden-Württemberg, das die Menge an Tetrahydrocannabinol (THC) der Drogen mit insgesamt 8,27 Gramm angab, und einen Bericht der Bewährungshelferin des Angeklagten.

Darin war die Rede von einer kräftezehrenden, aber letztlich erfolgreichen Krebstherapie sowie von Alkohol- und Drogenkonsum, der die Ehe des Angeklagten stark belastet habe. Nach einer Trennung lebe das Ehepaar wieder zusammen. Eine Paartherapie und eine Suchttherapie sollen neben dem baldigen Wiedereinstieg in den Beruf weitere Stabilität ins Leben des Angeklagten bringen. Der Angeklagte versicherte , dass er keine Drogen mehr konsumiere.

Die Staatsanwältin wertete das Geständnis des 35-Jährigen ebenso positiv wie die Tatsache, dass es sich nicht um harte Drogen gehandelt habe. Seine Krankheit war für sie jedoch kein Entschuldigungsgrund dafür, dass er unter Bewährung stehend erneut straffällig wurde. Ein gewinnbringender Weiterverkauf sei ihm nicht nachzuweisen. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten plädierte für eine sechsmonatige Strafe und stellte den Antrag, diese auf Bewährung auszusetzen.

Richter und Schöffen brauchten recht lange, um das Urteil, das mit zahlreichen Auflagen verbunden ist, zu fällen. Der Verurteilte muss sich pro Jahr vier unangekündigten Drogentests unterziehen, jeden Wohnungswechsel melden und die Paar- und Suchttherapie fortsetzen.