Prozess: Mann aus Gambia ist sich seiner Delikte nicht bewusst / Freiheitsstrafe zur Bewährung

Zu einer 16-monatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, wurde vom Freudenstädter Amtsgericht ein 25-jähriger Asylbewerber aus Gambia verurteilt, dem gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wurde.

Freudenstadt. Der junge Schwarzafrikaner hatte eine lange Odyssee hinter sich, bis er 2015 in Deutschland ankam und in Freudenstadt in einer Gemeinschaftsunterkunft landete. Er hatte mit 20 Jahren seine Heimat verlassen und kam über den Senegal, Mali und Niger nach Europa. Über den von ihm gestellten Asylantrag wurde noch nicht entschieden. Jetzt saß der Mann zusammen mit seinem Pflichtverteidiger und einer Dolmetscherin auf der Anklagebank und wusste irgendwie nicht so recht, warum. Er war wegen Drogendelikten angeklagt und ließ gleich zu Beginn des Prozesses erklären, dass er seit seinem achten Lebensjahr Marihuana oder Cannabis rauche oder geraucht habe, dass dies in seinem Geburtsland Gambia nichts Außergewöhnliches sei und auch nicht bestraft werde.

Nachdem er zu den Vorwürfen zu Beginn der Verhandlung nichts sagen wollte, bestätigte er während des Prozesses, dass er zum Eigenkonsum Marihuana gekauft und teilweise davon auch weiterverkauft habe. Dass es sich bei seinen Kunden teilweise um Minderjährige gehandelt hatte, sei ihm nicht bewusst gewesen.

Von der Staatsanwaltschaft wurde dem Mann zur Last gelegt, im Jahr 2016 an mehrere seiner Landsleute und an andere Flüchtlinge, darunter auch mehrere 15-jährige Jugendliche, mehrmals mindestens 0,5 Gramm Marihuana verkauft zu haben. Insgesamt waren es 14 Anschuldigungen. In zwei weiteren Fällen soll der Angeklagte gemeinsam mit Jugendlichen Joints gekifft haben. Ihm wurde daher gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Zeugen bestätigen Rauschgiftgeschäfte

Auf Nachfrage von Amtsgerichtsdirektor Michael Groß machte der Gambier auch keinen Hehl aus seinem langjährigen Drogenkonsum und räumte einen Teil der Vorwürfe ein. Mehrere Zeugen bestätigten, dass es zu Geschäften mit dem Angeklagten gekommen war. Die Deals seien hauptsächlich im Heim über die Bühne gegangen.

Die Razzia der Polizei in der Sammelunterkunft sei für die Bewohner ein Schock gewesen, sagte eine ehrenamtliche Helferin vom Asylkreis aus. Der Angeklagte komme aus einem anderen Kulturkreis und habe die Rechtslage in Deutschland nicht gekannt und seine Kifferei und seine Geschäfte falsch eingeschätzt, sagte sie. Der ermittelnde Polizeibeamte vom Drogendezernat informierte das Gericht über die groß angelegte Durchsuchung im Asylbewerberheim Ende Juni vergangenen Jahres. Der Angeklagte habe bei seiner Vernehmung eingeräumt, süchtig zu sein und auch mit Cannabis zu handeln, um seinen Eigenbedarf zu finanzieren.

Nach Schließung der Beweisaufnahme plädierte der Staatsanwalt für eine 18-monatige Haftstrafe für den Angeklagten. Die Anklagepunkte hätten sich in vollem Umfang bestätigt, argumentierte er. Auch wenn man von einem minderschweren Fall wegen des engen Tatzeitraums, der "weichen Droge" und den geringen Mengen ausgehen könne, hätten sich alle 16 Tatvorwürfe bestätigt.

Die Verteidigung sprach von der Berücksichtigung der "besonderen Umstände" und von "geringer krimineller Energie". Das Schöffengericht verhängte eine 16-monatige Haftstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wird dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Zudem muss der Angeklagte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und an sechs Gesprächen bei einer Suchtberatung teilnehmen.