Eine rumänische Bande hat Modegeschäfte und eine Parfümerie ausgeräumt. Symbolbild. Foto: Kzenon/ Shutterstock

Rumänische Bande räumt Modegeschäfte und Parfümerie aus. Vor Gericht geständig.

Freudenstadt - Am Freudenstädter Amtsgericht ist am Freitag die Verhandlung gegen drei junge Rumänen eröffnet worden. Ihnen wird schwerer Bandendiebstahl mit einem erbeuteten Diebesgut im Wert von über 527 000 Euro zur Last gelegt.

Die Männer im Alter von 21 bis 29 Jahren, die mit ihren jeweiligen Verteidigern auf der Anklagebank saßen und denen mit Hilfe eines Dolmetschers die Verhandlung simultan übersetzt wurde, waren aus drei unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg gekommen und in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt worden. Seit ihrer Verhaftung in der Nacht zum 19. Januar dieses Jahres sitzen sie in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil wirft dem Trio drei Einbruchsdiebstähle in Boutiquen und eine Parfümerie vor, bei denen die Männer hochwertige Designer- und Markenkleidung sowie teure Parfüms, Kosmetika und edle Damenhandtaschen gestohlen haben sollen, um sie nach Rumänien zu transportieren und dort gewinnbringend weiterzuverkaufen.

So zumindest soll der Plan der Diebesbande ausgesehen haben. Die Männer waren laut Anklage vor allem auf teure Designerkleidung von Prada, Gucci, Dolce & Gabbana und Louis Vuitton aus, aber auch Markenparfüms und teure Taschen ließen sie mitgehen. Ihre Beute verpackten sie in den jeweiligen Geschäften in große Müllbeutel und transportieren sie damit ab.

Modegeschäft in Freudenstadt betroffen

Die erste Tat ereignete sich laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober 2016 in einem vornehmen Bekleidungsgeschäft in Nürtingen, wo die Bande hochwertige Bekleidung im Wert von 117 000 Euro mitgehen ließ. Außerdem fielen dem Trio beim Durchwühlen des Geschäfts zusätzlich 5000 Euro an Bargeld in die Hände, und auch ein Telecash-Gerät wurde mitgenommen. Der angerichtete Sachschaden bei dem Einbruch beziffert sich auf 1500 Euro.

Der zweite Anklagepunkt datiert von der Nacht vom 13. auf den 14. Januar dieses Jahres, als die rumänische Diebesbande in die Geschäftsräume einer Parfümerie in Sonthofen eingedrungen sein und dort Parfüms bekannter Edelmarken, teure Kosmetikartikel und Designerhandtaschen im Wert von 70 000 Euro erbeutet haben soll. Beim Aufhebeln der Eingangstür entstand zusätzlich ein Sachschaden von rund 1000 Euro.

Die dritte Tat betrifft ein Modegeschäft in Freudenstadt, wo die Bande in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar dieses Jahres edle Designerkleidung im Wert von 245 000 Euro klaute und diese in 20 Müllsäcken abtransportierte, so der Vorwurf. Einem der drei Angeklagten wird zusätzlich die Mittäterschaft bei einem weiteren Einbruch in Immenstadt vorgeworfen, wo in der Nacht vom 9. auf den 10. Dezember vergangenen Jahrs in einer Parfümerie Artikel im Wert von 95 000 Euro gestohlen wurden. Die Einbruchserie endete am 19. Januar, als die Bande nachts am Ortseingang von Burladingen auf der Schwäbischen Alb vorläufig festgenommen wurde.

Auf Nachfrage von Amtsgerichtsdirektor Michael Gross, dem Vorsitzenden des Schöffengerichts, ließen die Angeklagten verlauten, dass sie Angaben zu den Tatvorwürfen machen wollen. Das Gericht beschloss daraufhin, sich zusammen mit den Verteidigern und der Staatsanwältin zu einem Gespräch ins Amtszimmer des Amtsgerichtsdirektors zurückzuziehen.

Nach über zwei Stunden zäher Verhandlungen hinter verschlossener Tür kamen die Prozessbeteiligten wieder in den Gerichtssaal zurück, wo Pressevertreter, Dolmetscher, Angeklagte und sechs Justizbeamte warteten, um das Ergebnis des "14-Augen-Gesprächs" zu erfahren.

Die Verhandlungen hätten ergeben, dass für die Angeklagten Inhaftierungen von zwei Jahren und elf Monaten als Untergrenze und drei Jahren und drei Monaten als Obergrenze in Frage kommen, verkündetet der Richter. Außerdem ließen alle drei Angeklagten durch ihre jeweiligen Anwälte erklären, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft für sie vollumfänglich zutreffen.

Nachdem sich das Gericht daraufhin einen Überblick über die privaten Verhältnisse der Angeklagten verschafft sowie einen Blick ins Bundeszentralregister geworfen hatte, beendete Richter Gross den ersten Verhandlungstag. Wegen der Geständnisse könne am nächsten Verhandlungstag auf die Vernehmung von vier Zeugen verzichtet werden, sagte er. Bis zur Fortsetzungsverhandlung am 21. Juli ging es für die Angeklagten erst mal wieder ins Gefängnis.