Illegale Waffen und Munition können straflos abgegeben werden. Foto: motivjaegerin1 – stock.adobe.com

Gesetz: Möglichkeit illegale Waffen und Munition straffrei und kostenlos zu entsorgen.

Freudenstadt - Nach einer Amnestieregelung des Bundestags für illegalen Waffenbesitz sammelt die Waffenbehörde in Freudenstadt nun illegale Gewehre, Pistolen und Munition.

Das alte Gewehr vom Großvater im Schrank kann Ärger bereiten, wenn die Polizei davon erfährt. Wer sich dieser Sorgen entledigen will, kann bei dieser Amnestieregelung straffrei davon kommen. Aber auch andere Waffen, in deren Besitz man illegal gekommen ist, kann man so abgeben.

Bereits 2009 gab es eine solche Amnestie-Regelung. Die derzeitige läuft noch bis Juli 2018, so die Freudenstädter Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Die Regelung ermöglicht es, illegale Waffen und Munition straffrei und kostenlos bei der zuständigen Waffenbehörde abzugeben. Wer etwa illegale Waffen abgibt, wird auf dem Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde nicht wegen unerlaubten Erwerbs, Besitzes, Führens oder wegen Verbringens bestraft, teilt die Stadt weiter mit.

Munition und illegale Waffen werden von der Waffenbehörde gegen Unterzeichnung einer entsprechenden Verzichtserklärung entgegengenommen und vom Kampfmittelbeseitigungsdienst vernichtet. Wer nach dem Stichdatum weiterhin im Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition ist, kann strafrechtlich belangt werden.

Unter die Amnestieregelung und den Begriff "illegale Waffen" fallen insbesondere solche erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition, über die Personen ohne eine erforderliche Erlaubnis- oder Waffenbesitzkarte verfügen. Diese Waffen sind demnach auch nicht bei der Waffenbehörde registriert.

Die Amnestieregelung gilt nicht, wenn bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde oder wenn der Gesetzesverstoß schon entdeckt wurde und der Waffenbesitzer davon Kenntnis hatte.

Für den Transport der illegalen Waffen und Munition zur zuständigen Waffenbehörde oder Polizeidienststelle ist folgendes zu beachten: Waffen und Munition sollten getrennt und in verschlossenen Behältern transportiert werden. Die Waffe sollte zudem entladen sein. Es wird empfohlen, vor der Abgabe einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren. Sofern Unklarheiten oder Unsicherheiten über den Ladezustand der Waffe bestehen, kann man sich an die Polizei oder die Mitarbeiter der Waffenbehörde wenden.

 Kontakt: Telefon 07441/ 89 08 19 und 89 08 24.

 Die Waffenbehörde der Stadtverwaltung Freudenstadt ist für folgende Gemeinden zuständig: Gesamtstadt Freudenstadt, Bad Rippoldsau-Schapbach sowie Seewald mit allen Orstteilen Allmandle, Besenfeld, Eisenbach, Erzgrube, Göttelfingen, Hochdorf, Morgental, Omersbach, Schernbach, Schorrental und Urnagold.