Kommentar: Recht auf Meinungsfreiheit

Am 2. April erhob der Filmregisseur und TV-Satiriker Jan Böhmermann (38) eine Anklage gegen die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (64). Die Anklage richtet sich gegen die Aussage "bewusst verletzend", die Angela Merkel als Reaktion auf das im Neo Magazin Royale vorgetragene Satire-Gedicht von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Reccep Tayyip Erdogan getroffen hat.

Inhaltlich handelt das Gedicht unter anderem von abartigen Sexualpraktiken mit Tieren und Kindern. Es enthält Beschimpfungen gegen den türkischen Präsidenten und kritische politische Bemerkungen. Das Gedicht sorgte nach der Veröffentlichung für einen diplomatischen Eklat und Gerichtsverfahren sowie die Abschaffung des sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragraphen 103 aus dem Strafgesetzbuch 2017.

Jan Böhmermann sieht in der Aussage von Angela Merkel eine erhebliche Gefährdung der Meinungsfreiheit. Die Anklage ist aus unserer Sicht gerechtfertigt, da durch diese Aussage die Meinungsfreiheit durchaus eingeschränkt wurde. Falls dies öfter passiert, wird die Satire als Stilmittel wertlos, da dann alle Äußerungen als Beleidigungen angesehen werden könnten. Auch ist die Abschaffung des Majestätsbeleidigungs-Paragrafen durchaus richtig, da auch dies unter die Meinungs- und Pressefreiheit fällt und diese für eine Demokratie essenziell ist.   Die Autoren besuchen die Klasse 9a des Gymnasium in Dornstetten.