Amtsgericht: 19-Jähriger aus Gambia legt Geständnis ab

Freudenstadt. Durch einen Faustschlag hatte ein junger Mann aus Gambia im vergangenen Jahr einem 35-Jährigen das Nasenbein gebrochen. Dafür verurteilte ihn jetzt das Amtsgericht zu gemeinnütziger Arbeit. Laut Anklage war der heute 19-jährige Gambier im vergangenen November zusammen mit seinem ebenfalls aus Gambia stammenden Freund in einem Freudenstädter Lokal unterwegs. An der Bar traf er auf einen 35-Jährigen, den er in gebrochenem Deutsch ansprach. Dieser verstand die Worte nicht und es kam zu einem Streit.

Getroffener hatte 1,6 Promille

Laut Aussage des Gambiers soll der Mann ihn fremdenfeindlich beschimpft haben, woraufhin er ihm einen Faustschlag ins Gesicht verpasst habe. Der Verletzte befand sich anschließend einen Tag im Krankenhaus Freudenstadt und danach zur Operation der deformierten Nase in einer Tübinger Klinik.

Es folgten drei Wochen Arbeitsunfähigkeit. Vor Gericht gab der Angeklagte die Tat zu und schilderte den Vorfall in allen Details, auch den anschließenden Rauswurf aus der Gaststätte durch die Security-Leute. Eine Woche später meldete er sich in der Gaststätte, um sich zu entschuldigen. Außerdem ging er zur örtlichen Polizei und gab den Vorfall zu Protokoll. Dabei zeigte er den beteiligten Mann wegen Beleidigung und Körperverletzung an. Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich eingestellt.

Der beste Freund des Gambiers bestätigte die Aussagen des Angeklagten, während der Geschädigte bei seiner Zeugenaussage lediglich von dem Faustschlag berichtete. Aus seiner Sicht sei dieser unvermittelt von hinten gekommen. Über das, was zuvor passiert war, machte er keine Angaben. Während der Gambier zur Tatzeit keinen Alkohol konsumiert hatte, wurden bei dem Getroffenen 1,6 Promille nachgewiesen.

Geldstrafe wäre nicht zielführend

Auf die Zeugenaussage einer Barfrau, die die Streitigkeiten nicht mitbekommen, sondern lediglich einen Stoß mit dem Ellbogen wahrgenommen haben wollte, wurde verzichtet. Da der junge Angeklagte in einem Kinderheim lebt und lediglich eine Ausbildungsvergütung bezieht, wäre eine Geldstrafe für die Körperverletzung nicht zielführend, argumentierte die Staatsanwaltschaft.

Von Gerichtskosten wird abgesehen

Der 19-Jährige war zur Tatzeit noch 18 Jahre alt. Das Jugendamt empfahl wegen Entwicklungsdefiziten eine Bestrafung nach dem Jugendstrafrecht. Die Staatsanwaltschaft beantragte, eine Verwarnung auszusprechen und den jungen Mann mit 40 gemeinnützigen Arbeitsstunden zu bestrafen sowie von Gerichtskosten abzusehen.

Richter Michael Gross folgte dem Antrag. Begründet wurde das Urteil mit einem markanten Einschnitt im Leben des Gambiers durch den Verlust der Eltern und die Flucht aus der Heimat sowie einer guten Zukunftsprognose durch die Ausbildung zum Elektriker. Da die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil rechtskräftig.