Gesetzesänderung: Kostenlose und straffreie Abgabe möglich bis zum 1. Juli

Kreis Freudenstadt. Die Amnestie-Regelung für illegalen Waffenbesitz gilt im Kreis Freudenstadt noch bis 1. Juli.

Die Erfahrungen der Waffenbehörde zeigen, dass im einen oder anderen Haushalt des Landkreises erlaubnispflichtige Waffen und Munition vorhanden sind, die bislang noch nicht angemeldet wurden, teilt das Landratsamt mit. Durch die neueste Änderung des Waffengesetzes wird jetzt Besitzern von nicht registrierten Schusswaffen und Munition die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 1. Juli straffrei und kostenlos abzugeben. Sie werden beim Kampfmittelbeseitigungsdienst vernichtet. Danach werde der Besitz von illegalen Waffen strafrechtlich verfolgt.

Diese Möglichkeit der Abgabe gelte zu jeder Zeit auch für Personen, die registrierte Waffen besitzen. Beim Transport der Waffen zum Landratsamt sei darauf zu achten, dass diese nicht schussbereit, dafür aber in einem verschlossenen Futteral oder Koffer befördert werden.

Waffenbesitzer aus Alpirsbach, Baiersbronn, Dornstetten, Glatten, Grömbach, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Schopfloch, Waldachtal oder Wörnersberg können sich an die Waffenbehörde des Landratsamts wenden. Für Bad-Rippoldsau-Schapbach, Freudenstadt oder Seewald ist die Stadtverwaltung Freudenstadt zuständig, für Empfingen, Eutingen und Horb die Waffenbehörde der Stadt Horb. Kontakt: Marlena Strähler, Telefon 07441/920-5072, E-Mail straehler@landkreis-freudenstadt.de.