Der Angeklagte muss in Haft. Foto: dpa

Nach Staatsanwaltschaft verzichten auch Verteidigung und Vertreter der Nebenklage auf Revision.

Freiburg - Das Urteil im Fall der jahrelang verschwundenen minderjährigen Maria aus Freiburg ist rechtskräftig. Nach der Staatsanwaltschaft haben auch die Verteidigung und die Vertreter der Nebenklage auf Revision verzichtet, sagte ein Sprecher des Landgerichts Freiburg am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Das Urteil sei damit bindend, Rechtsmittel seien nicht mehr möglich.

Das Gericht hatte am 9. Juli einen 58 Jahre alten Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen wegen schwerer Kindesentziehung und wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet.

Der Mann war laut Gericht im Mai 2013 mit der damals 13 Jahre alten Maria ins Ausland geflüchtet und hatte das Mädchen in zahlreichen Fällen sexuell missbraucht. Erst nach mehr als fünf Jahren kehrte Maria nach Freiburg zurück, der Mann wurde festgenommen. Das Paar war durch Osteuropa gereist und hatte zuletzt in Italien gelebt.

In dem Prozess waren die inzwischen 19 Jahre alte Maria und ihre Mutter als Nebenklägerinnen aufgetreten. Von dem Mann gehe keine Gefahr für die Allgemeinheit aus, stellte das Gericht in der Urteilsbegründung fest. Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, sei nicht möglich. Wenige Tage nach dem Urteil hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, auf Revision zu verzichten. Verteidiger und Nebenklägerinnen legten laut Gericht im dafür möglichen Zeitraum nun ebenfalls keine Revision ein. Notizblock