Im Mordprozess am Landgericht Freiburg wurden am Dienstag ein Polizeibeamter und eine Gutachterin gehört. (Symbolfoto) Foto: dpa

Mordverdächtiger begeht zum dritten Mal Suizidversuch in U-Haft. Verletzung hat keinen Einfluss auf Prozess.

Freiburg - Der Mordverdächtige Hussein K. hat in der U-Haft am Sonntag zum dritten Mal seit seiner Festnahme vor elf Monaten einen Suizidversuch begangen. Aus Justizkreisen hieß es, dass er sich mit einer Rasierklinge verletzt habe, die er eigenen Angaben zufolge beim Hofgang gefunden haben will.
Derzeit wird untersucht, wie es dazu kommen konnte. K. konnte sich mit der Klinge zwar an der Hand verletzen, Lebensgefahr bestand aber nicht. Justizbeamte seien sofort eingeschritten, als sie den Vorgang beobachteten.

Im Strafprozess hatte die Handverletzung des Angeklagten keinen Einfluss auf dessen Verhandlungsfähigkeit: Ein Polizeibeamter und eine Gutachterin wurden gehört. Der Polizist schilderte die Festnahme des mutmaßlichen Mörders von Maria L. (19) im Dezember 2016. Demnach habe Hussein K. keinen Widerstand geleistet, als er von der Polizei in Freiburg-Littenweiler aufgegriffen wurde.

Die Gutachterin berichtete über die DNA-Spuren des Täters, die unter anderem an und in der Leiche Marias gefunden wurden. Spermaspuren habe man nicht entdeckt. Dies deckt sich weitestgehend mit dem Geständnis von Hussein K., der ausgesagt hat, dass er sein Opfer mit der Hand missbraucht habe. Mischspuren am Fahrrad, mit dem Hussein K. in der Tatnacht unterwegs war, weisen zudem nach, dass K. das Rad, dessen Besitzer bis heute nicht gefunden wurde, noch nach der Tat benutzte. Uneindeutig sei hingegen das Spurenbild am Fahrrad des Opfers und den meisten Kleidungsstücken gewesen, so die Gutachterin.

Dem Gericht hat K. über seinen Verteidiger zuletzt einen Zettel mit einer Adresse im Iran zukommen lassen. Dabei handelt es sich um die frühere Anschrift von Verwandten des Angeklagten. K. hofft offenbar, nachdem die Altersgutachten von der vergangenen Woche ihn mehr oder minder als Erwachsenen überführt haben, dass seine Mutter oder seine Geschwister vom Gericht zu seinem Alter befragt werden könnten. Ob eine Vorladung möglich ist oder vom Gericht angestrebt wird, ist indes völlig offen: Die Verwandten des angeklagten würden ohnehin ein Zeugnisverweigerungsrecht genießen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Dann wird noch einmal ein ehemaliger Mitgefangener des Angeklagten vernommen, der Hussein K. in der U-Haft belastet hatte und sich vor Gericht in Widersprüche verwickelt hatte.