Die Kammer unter Vorsitz von Richter Arne Wiemann verhandelt hinter verschlossenen Türen. Foto: Deckert

Verschiedene Aspekte sorgen für Verzögerungen in Verfahren. Stieftochter des Angeklagten erleidet Panikattacke.

Freiburg - Im Prozess gegen den 58 Jahre alten Bernhard H. aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen wird es in dieser Woche wider Erwarten kein Urteil mehr geben.

Verschiedene Aspekte sorgen für Verzögerungen in dem Verfahren. So konnte die 37 Jahre alte Stieftochter des angeklagten Handwerkers ein weiters Mal nicht vom Gericht als Zeugin vernommen werden. Die Frau wirft H. vor, sie als achtjähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben.

Ihre erste Aussage scheiterte im Mai, als sie auf dem Weg ins Gericht Panikattacken erlitt. Nun sollte sie am Montag per Videoschaltung aus einem Gericht in NRW vernommen werden. Doch auch dies gelang nicht, da die Frau sich in der Nacht zum Montag wegen neuerlicher Panikzustände selbst ins Krankenhaus einlieferte.

Jetzt muss das Gericht ärztlich klären lassen, ob die Frau dauerhaft vernehmungsfähig ist. Sollte dies der Fall sein, müsste man für die Beweisaufnahme auf die Vernehmungsprotokolle der Polizei zurückgreifen, die mit der Zeugin vor dem Prozess gesprochen hatte.

Bernhard H. wird vorgeworfen, mit der 40 Jahre jüngeren Maria H. aus Freiburg im Mai 2013 untergetaucht zu sein. Über 100 Mal soll er die mittlerweile 19-jährige als Jugendliche sexuell missbraucht haben. Gewalt habe er nicht angewendet, so die junge Frau am Montag im Zeugenstand. "Aber er hat meine Hand geführt." Heute wisse sie, dass sie für den Mann "nicht die Eine" gewesen sei, sondern dass er sie lediglich aufgrund ihres jungen Alters begehrt habe.

Vermutlich ist H. pädophil veranlagt, am Freitag will sich das Gericht mit Kinderpornos befassen, die bei dem Mann gefunden wurden. Anschließend sollen die Plädoyers ergehen, für die wohl die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen werden wird. Auch das psychiatrische Gutachten über H. und seine sexuellen Veranlagungen wurde am Montag nichtöffentlich ins Verfahren eingeführt, da das Gericht den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Opfers und des Angeklagten wichtiger bewertete als das öffentliche Interesse an dem Fall.

Maria H. hatte sich im vergangenen Sommer von Bernhard H. abgesetzt und war überraschend aus Sizilien nach Freiburg zurückgekehrt. Bernhard H. wurde wenige Tage darauf auf Sizilien verhaftet. Ihm wird neben dem zigfachen Missbrauch auch Kindesentziehung vorgeworfen.

Die Mutter Marias leidet bis heute psychisch unter den Folgen dieser Entführung und ist in therapeutischer Behandlung. Sie hat am Montag über ihren Anwalt angekündigt, Bernhard H. auf Schmerzensgeld zu verklagen.

Wie der Prozess im Detail weitergeht, hängt nun auch von der Frage ab, ob die Stieftochter des Angeklagten doch noch vernommen werden kann. Außerdem sucht das Gericht nach einem Arzt als möglichem Zeugen, bei dem der Angeklagte 2012 angeblich in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sein will, den man bisher aber noch nicht mit letzter Sicherheit hat ausfindig machen können. Das Urteil ist nun auf den 9. Juli verschoben.