Der zu acht Jahren Gefängnis verurteilte Bundeswehrsoldat hat Revision eingelegt. (Symbolfoto) Foto: dpa

Zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Mann hatte gestanden Jungen aus Staufen zweimal vergewaltigt zu haben.  

Freiburg/Staufen - Der im Staufener Missbrauchsfall zu acht Jahren Gefängnis verurteilte Bundeswehrsoldat hat beim Landgericht Freiburg Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mit.

Zuvor war bereits die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil in Revision gegangen. Der 50-jährige Soldat war in der vergangenen Woche zu der Freiheitsstrafe und zur Zahlung von 12.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.

Der Mann hatte gestanden, im vergangenen Jahr einen heute neun Jahre alten Jungen aus Staufen bei Freiburg zweimal vergewaltigt zu haben. Dafür soll er der Mutter des Jungen und deren Lebensgefährten Geld gezahlt haben. Es ist das zweite Urteil in dem Missbrauchsfall, der Anfang des Jahres bekannt worden war.

Im Prozess gegen den Soldaten hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert, der Verteidiger vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Der Junge war mehr als zwei Jahre lang in Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter und ihr Lebensgefährte sollen dafür verantwortlich sein. Sie müssen sich im Juni vor Gericht verantworten.