Das Urteil im Missbrauchsprozess von Staufen wird erst im August erwartet. Foto: Seeger/Deckert

Beweisaufnahme hat mehr Zeit in Anspruch genommen. Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

Freiburg/Staufen - Im Hauptprozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen will das Landgericht Freiburg nun am 7. August das Urteil verkünden. Der ursprüngliche Zeitplan könne nicht eingehalten werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Für Anfang August seien nun zwei weitere Verhandlungstage terminiert. Gründe wurden nicht genannt. Zuletzt hatte das Gericht den 20. Juli als Tag der Urteilsverkündung festgesetzt. Nun werde es der 7. August, hieß es. Anfangs hatte das Gericht noch gehofft, bis zum 16. Juli den Prozess beenden zu können. Die Beweisaufnahme habe jedoch mehr Zeit in Anspruch genommen als gedacht, sagte ein Gerichtssprecher.

In dem am 11. Juni begonnenen Prozess geht es um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg. Angeklagt sind die 48 Jahre alte Mutter und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte, beides Deutsche. Sie haben gestanden, den heute zehn Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie das Kind sowie ein kleines Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben.

Der Prozess wird am Freitag (9.00 Uhr) fortgesetzt. Geplant ist den Angaben zufolge das vorläufige Ende der Beweisaufnahme. Die Plädoyers werden dem bisherigen Plan zufolge unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Als Grund wird vom Gericht der Schutz von Persönlichkeitsrechten genannt.