Die Öffentlichkeit wurde im Missbrauchsprozess für Teile der Beweisaufnahme ausgeschlossen. (Symbolfoto) Foto: Pleul

Öffentlichkeit für Teile der Beweisaufnahme ausgeschlossen. Urteil frühestens Mitte Juli.

Freiburg/Staufen - Im Hauptprozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist die Öffentlichkeit für Teile der Beweisaufnahme ausgeschlossen worden.

Das Gericht sehe sich Videos der Taten an und befrage die Mutter eines missbrauchten Mädchens, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Dienstag. Zum Persönlichkeitsschutz finde dies hinter verschlossenen Türen statt. Am Nachmittag sollen Polizeibeamte als Zeugen gehört werden. Hierfür werde die Öffentlichkeit wieder zugelassen.

Angeklagt sind die 48 Jahre alte Mutter eines heute neun Jahre alten Jungen sowie ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte, beide Deutsche. Ihnen wird vorgeworfen, das Kind mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie den Jungen sowie ein damals drei Jahre altes Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben.

Ein Urteil wird es Gerichtsangaben zufolge frühestens Mitte Juli geben.