Urteil wird am 7. August verkündet. Schmerzensgeld für Opfer gefordert.

Freiburg/Staufen - Im Staufener Missbrauchsfall hat Verteidigerin Martina Nägele für den Hauptangeklagten Christian L. (39) neun Jahre Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Außergewöhnlich dabei: Diese Forderung geschehe auf ausdrücklichen Wunsch ihres Mandanten, so die Anwältin in der nichtöffentlichen Verhandlung. In der Regel versuchen Verteidiger immer, eine Sicherungsverwahrung für ihre Mandanten zu vermeiden.

Staatsanwältin Nikola Novak hat für L. eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten plus Sicherungsverwahrung gefordert. Für die Hauptangeklagte Michaela Berrin T. (48) forderte sie 14 Jahre und sechs Monate Haft und verzichtete auf die Verhängung einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Dies kam nicht überraschend, nachdem der psychiatrische Gutachter in dem Verfahren Berrin T. bestätigt hatte, keine pädophile Neigung zu haben und auch keine Rückfallgefahr bei ihr bestehe. Nebenklagevertreterin Katja Ravat schloss sich den Forderungen Novaks an und forderte für die beiden Kinder, die L. und T. missbraucht haben insgesamt mehr als 70.000 Euro Schmerzensgeld. Die Angeklagten haben diese Forderungen bereits anerkannt.

Christian L. und Berrin T. hatten zu Beginn des Verfahrens den vielfachen sexuellen Missbrauch des heute zehn Jahre alten Sohnes der Frau eingeräumt. Das Kind war von L. auch über das Internet anderen Männern für Vergewaltigungen vermittelt worden. Das Urteil in dem Prozess wird für den 7. August um 9:30 Uhr erwartet, ein Teil der Plädoyers steht noch aus. Richter Stefan Bürgelin hatte am Freitag dazu gesagt, dass er das Verfahren „entschleunigen“ wolle: So soll das Plädoyer des Verteidigers von Berrin T. nun erst am 1. August erfolgen.