Ein Schild mit der Aufschrift "Landgericht Freiburg" hängt am Gebäude. Foto: Patrick Seeger/Archiv

Für Plädoyers am Freitag Öffentlichkeit ausgeschlossen. 33-Jähriger aus Nähe von Barcelona hat bereits gestanden.

Freiburg/Staufen - Im Prozess gegen einen Spanier wegen des Missbrauchs eines Kindes in Staufen hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Gefängnis gefordert.

Das Prozedere ist mittlerweile bekannt: Sobald ein Teil eines Strafverfahrens in nichtöffentlicher Verhandlung stattfindet, müssen auch die Plädoyers und das Schlusswort des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen, beispielsweise wenn es um schutzwürdige Persönlichkeitsrechte von Tatverdächtigen und Opfern geht. So nun auch im vorliegenden Fall des Pädophilen Javier G.-D. aus dem Raum Barcelona in Spanien. Der 33-jährige Computer-Fachmann ist einer der insgesamt acht Angeklagten im Staufener Missbrauchsprozess.

Mehr als ein Dutzend Male hat er sich laut Anklage an dem mittlerweile zehn Jahre alten Sohn der Hauptangeklagten Michaela Berrin T. (48) vergangen. Dazu kommen weitere Tatvorwürfe wie Körperverletzung, der Besitz, die Erstellung und der Vertrieb von Kinderpornografie und Zwangsprostitution. Staatsanwältin Nikola Novak will den geständigen Mann dafür für 12 Jahre ins Gefängnis und anschließend in die Sicherungsverwahrung schicken: Laut Gutachten ist bei Javier G.-D. eine hohe Rückfallgefahr gegeben, sollte er vorzeitig wieder auf freien Fuß kommen. Nebenklagevertreterin Katja Ravat schloss sich am Freitag dem Plädoyer Novaks an und forderte ebenfalls 12 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für den Spanier. Verteidigerin Mona Hammerschmidt stellte das Strafmaß in das Ermessen der Richter. Zuvor hatte Richter Stefan Bürgelin im öffentlichen Teil des letzten Verhandlungstages eine Verschiebung der Plädoyers und  des Urteils in dem Verfahren abgelehnt.

Diese hatte Opferanwältin Katja Ravat gefordert, da sie weitere mögliche belastende Aussagen gegen G.-D. im Zusammenhang mit dessen möglicher Beteiligung an einem Tötungsvideo abwarten wollte: Der Polizei sind in jüngster Vergangenheit in Belgien und Portugal mehrere Darknet-Kontakte des Spaniers ins Netz gegangen, die möglicherweise etwas über weitere Taten des 33-jährigen aussagen könnten. Sollten solche Aussagen sich bewahrheiten, sei ein weiteres Strafverfahren gegen den Spanier mögliche, so Bürgelin. Das Urteil im laufenden Prozess müsse deshalb nicht verschoben werden. Es wird am Montagnachmittag gesprochen werden.

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