Der Hilfsarbeiter Markus K. aus dem Ortenaukreis muss für zehn Jahre hinter Gitter und kommt anschließend in Sicherungsverwahrung. Foto: Deckert

Hilfsarbeiter aus Ortenaukreis muss für zehn Jahre hinter Gitter und kommt anschließend in Sicherungsverwahrung.

Freiburg - Das erste Urteil gegen einen der Täter im Staufener Missbrauchsfall hat mittlerweile Rechtskraft erlangt: Der aus der Ortenau stammende Hilfsarbeiter Markus K. muss für zehn Jahre ins Gefängnis und kommt anschließend aufgrund seiner Gefährlichkeit in die Sicherungsverwahrung. Außerdem muss er seinem Opfer 12.500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Die Anwältin des einschlägig vorbestraften 41-jährigen Pädophilen hat die Revision gegen das im April verhängte Urteil zurückgenommen. K. hatte in dem Verfahren gestanden, den mittlerweile zehn Jahre alten Sohn der Hauptangeklagten Michaela Berrin T. (48) mehrfach vergewaltigt zu haben. Zugang zu dem Kind hatte ihm sein ehemaliger Knast-Kumpan Christian L. (39) verschafft, der zur Tatzeit mit Berrin T. zusammenlebte und das Kind selbst bereits vielfach missbraucht und zum Missbrauch an andere Männer weitergereicht hatte.

Gegen L. und T. sowie gegen den letzten der insgesamt acht Angeklagten Javier G.-D. (33) sollen kommende Woche die Urteile ergehen.

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