Gegen einen Jugendamtsmitarbeiter wurde ein Strafbefehl erlassen. Foto: SB

Alessio von Stiefvater erschlagen. Sachbearbeiter habe nicht ausreichend nach Lebensumständen des Dreijährigen gesehen.

Freiburg  - Der Strafbefehl gegen einen 45 Jahre alten Sozialarbeiter des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald im Fall des getöteten Alessio ist rechtskräftig.

Das Amtsgericht Titisee-Neustadt hatte den Mann zu 90 Tagessätzen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt, weil es zur Ansicht gekommen war, der Mann habe als zuständiger Sachbearbeiter des Jugendamtes im Januar 2015 nicht ausreichend vor Ort in Lenzkirch (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) nach den Lebensumständen des Dreijährigen gesehen.

Alessio war von seinem Stiefvater erschlagen worden. Gegen die Geldstrafe für den Sachbearbeiter hatte dessen Anwalt der Form halber Widerspruch eingelegt. Der wurde nun zurückgenommen.