Missbrauch von sechs Kindern und Jugendlichen. 48-Jähriger zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Freiburg - Das Freiburger Amtsgericht hat einen 48 Jahre alten Eisenbahnschaffner wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von sechs Kindern und Jugendlichen in insgesamt 223 Fällen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht blieb damit um lediglich drei Monate unter der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderten Gesamtstrafe. Die Verteidigung hatte für den geständigen Täter kein spezifisches Strafmaß sondern lediglich ein milderes Urteil als von der Anklage beantragt gefordert. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Der Mann hatte in dem Verfahren eingeräumt, zwischen Mitte 2013 und Oktober 2017 im Rahmen seiner Arbeit als Zugbegleiter auf der Höllentalstrecke insgesamt sechs Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren angesprochen und in seine Wohnung gelockt zu haben, wo es zu wechselseitigen sexuellen Handlungen gekommen sei. Dafür zahlte der Mann seinen Opfern bis zu 90 Euro pro Tat.

In einem Teil der Fälle ließ sich der Täter auch Schulden, die seine jungen Opfer bei ihm hatten, mit Sex vergüten. Durch das Geständnis des Täters wurde den Opfern, bei denen es sich in einem Fall um einen jungen Flüchtling handelte, eine Aussage in dem teilweise nichtöffentlich geführten Verfahren zwar erspart. Reue soll der Mann, der sich seine Opfer auch mit Alkohol und Zigaretten gefügig gemacht haben soll, jedoch keine gezeigt haben.

2016 war der 48-Jährige, der auch über das Internet Kontakt zu Kindern und Jugendlichen suchte, indem er sich als 13-Jähriger ausgab, für einen Teil der Delikte in Titisee-Neustadt (Breisgau-Hochschwarzwald) bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden: Damals war er überführt worden, mit Kindern zusammen Pornos angeschaut zu haben.

Daraus ergab sich nun, dass der Angeklagte gleich zweimal verurteilt werden musste: Erstens für die Delikte aus der Zeit vor seiner ersten Verurteilung, für die er vier Jahre aufgebrummt bekam, und zweitens für die Taten danach, für die das Gericht dreieinhalb Jahre Gefängnis verhängte. Der Mann war aufgeflogen, nachdem ein Kind im Hochschwarzwald, das nicht zum Kreis der Opfer zählte, der Polizei einen entsprechenden Hinweis gab.